Er spricht von Notwehr – Fall kommt in Bern vor Obergericht
Afghane soll seine Frau mit 165 Messerstichen getötet haben

Ein afghanischer Flüchtling steht vor dem Berner Obergericht, nachdem er in erster Instanz wegen Mordes an seiner Ehefrau zu 20 Jahren Haft verurteilt wurde. Der Vorfall ereignete sich in einer Asylunterkunft in Büren an der Aare im April 2022.
Publiziert: 19.03.2025 um 09:47 Uhr
Das Berner Obergericht beurteilt die Ermordung einer afghanischen Flüchtlingsfrau in einer Asylunterkunft in Büren an der Aare. (Symbolbild)
Foto: DAVID-WOLFGANG EBENER
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SDASchweizerische Depeschenagentur

Seit Mittwochmorgen steht ein afghanischer Flüchtling vor dem Berner Obergericht. Er wurde in erster Instanz wegen Mordes an seiner Ehefrau zu einer Freiheitsstrafe von 20 Jahren verurteilt. Er zog das Urteil weiter. 

Der Angeklagte soll seine Ehefrau in einer Aprilnacht 2022 mit 165 Messerstichen vor den Augen der gemeinsamen Kinder in der Asylunterkunft in Büren an der Aare umgebracht haben. Das erstinstanzliche Regionalgericht in Biel sah es als erwiesen an, dass der Mann aus Eifersucht handelte. Seine Frau hatte sich von ihm trennen wollen.

Verteidiger: Angeklagter handelte in Notwehr

Der Verteidiger hatte vorgebracht, der Angeklagte habe in Notwehr gehandelt, ohne die Person zu erkennen, gegen die er sich angeblich verteidigen wollte. Nebst der Freiheitsstrafe sprach das erstinstanzliche Gericht auch einen Landesverweis von 15 Jahren aus.

Vor dem bernischen Obergericht beteuerte der Angeklagte am Mittwoch erneut unter Tränen seine Unschuld. Es sei nicht wahr, dass seine Frau sich von ihm habe trennen wollen. Er habe sie nicht ermordet. 

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