Seit Mittwochmorgen steht ein afghanischer Flüchtling vor dem Berner Obergericht. Er wurde in erster Instanz wegen Mordes an seiner Ehefrau zu einer Freiheitsstrafe von 20 Jahren verurteilt. Er zog das Urteil weiter.
Der Angeklagte soll seine Ehefrau in einer Aprilnacht 2022 mit 165 Messerstichen vor den Augen der gemeinsamen Kinder in der Asylunterkunft in Büren an der Aare umgebracht haben. Das erstinstanzliche Regionalgericht in Biel sah es als erwiesen an, dass der Mann aus Eifersucht handelte. Seine Frau hatte sich von ihm trennen wollen.
Verteidiger: Angeklagter handelte in Notwehr
Der Verteidiger hatte vorgebracht, der Angeklagte habe in Notwehr gehandelt, ohne die Person zu erkennen, gegen die er sich angeblich verteidigen wollte. Nebst der Freiheitsstrafe sprach das erstinstanzliche Gericht auch einen Landesverweis von 15 Jahren aus.
Vor dem bernischen Obergericht beteuerte der Angeklagte am Mittwoch erneut unter Tränen seine Unschuld. Es sei nicht wahr, dass seine Frau sich von ihm habe trennen wollen. Er habe sie nicht ermordet.