Für Generalstaatsanwalt John Noseda (67) ist der Fall klar: Wachtmeister Edy I. (53) hat mit seinen Hass-Parolen auf Facebook zur Rassendiskriminierung angestiftet. Ein deutlicher Straftatbestand, der geahndet werden muss. Und zwar ruck zuck. Nur eine knappe Woche nach der Anzeige, steht der Strafbefehl des Tessiner Chefanklägers. Er lautet 90 Tagessätze, ausgesetzt auf zwei Jahre Bewährung.
Edy I. hatte in Facebook-Kommentaren Adolf Hitler und Benito Mussolini verherrlicht. Dazu forderte er eine Massenabschiebung von Ausländern, das «grosse Reinemachen». Er bezeichnete Flüchtlinge als Hunde und Schweine, rief zu den Waffen auf. «Wir sind im Krieg», so der Nazi-Polizist (BLICK berichtete).
Mehr Mühe mit den Disziplinar-Massnahmen hat die Tessiner Kantonspolizei. Zwar leitete die Behörde sofort eine interne Untersuchung gegen Edy I. ein. Der Nazi-Polizist ist jedoch noch immer nicht suspendiert. Er darf zwar nicht mehr Streife fahren, wurde aber in den Innendienst versetzt.