Entschieden ist noch nichts: Die Änderungen gehen nun in die Ämterkonsultation, bevor der Bundesrat darüber befindet und dem Parlament die Botschaft zur internationalen Zusammenarbeit für die Jahre 2021 bis 2024 vorlegt. Manuel Sager, der Chef der Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (Deza), hat jedoch am Freitag vor den Medien skizziert, wo Anpassungen geplant sind.
Die Gelder für den Kampf gegen den Klimawandel sollen von heute 300 Millionen Franken auf 400 Millionen Franken im Jahr angehoben werden. In der Vernehmlassungsvorlage war eine Erhöhung auf 350 Millionen Franken vorgesehen gewesen. Gemäss dem Bericht zur Vernehmlassung könnten bis 2050 über 140 Millionen Menschen zu Klimamigranten werden.
Bei anderen geplanten Anpassungen handelt es sich um Erklärungen und Präzisierungen, etwa zu den Kriterien für die Auswahl von Ländern. Wo die Schweiz Entwicklungshilfe leistet, entscheidet der Bund anhand von drei Kriterien.
An erster Stelle stehen die Bedürfnisse der betroffenen Bevölkerung, an zweiter die Interessen der Schweiz und an dritter der Mehrwert der Schweizer Hilfe im internationalen Vergleich. Die Armutsbekämpfung sei weiterhin das Kernstück, erklärte Sager. Dies wolle man in der Botschaft noch deutlicher machen.
Für Diskussionen gesorgt hatte vor allem, dass Aussenminister Ignazio Cassis die Entwicklungshilfe stärker auf die Interessen der Schweiz ausrichten will. Sager stellte klar, was damit gemeint ist. «Schweizer Interessen sind nicht die Interessen von Schweizer Multis», sagte er. Hier habe es Missverständnisse gegeben. Es gehe vielmehr um Dinge wie Stabilität, Frieden und Sicherheit.
Raymund Furrer, der für die wirtschaftliche Zusammenarbeit zuständig ist, ergänzte: «Wir machen keine Exportförderung.» Es müsse unterschieden werden zwischen der Förderung des Privatsektors in Partnerländern, wo es um die Schaffung von Arbeitsplätzen gehe, und Projektpartnerschaften mit Schweizer Unternehmen. Letztere stünden stets im Dienst einer nachhaltigen Entwicklung.
An der geografischen Fokussierung will der Bund festhalten: Er will seine Entwicklungshilfe auf weniger Länder konzentrieren, um mehr Wirkung zu erzielen. Die Mittel sollen vor allem in Subsahara-Afrika und im Nahen Osten eingesetzt werden. Schrittweise zurückziehen will sich die Schweiz aus der bilateralen Entwicklungshilfe in Lateinamerika.
Sager betonte aber, es handle sich nicht um einen vollständigen Rückzug. So werde die Schweiz weiterhin überall humanitäre Hilfe leisten nach einer Katastrophe. Niemand behaupte, dass in Lateinamerika alle Probleme gelöst seien. Die Analysen zeigten aber, dass die Schweiz in anderen Regionen mehr bewirken könne.
Politisch umstritten ist, wie viel Geld die Schweiz insgesamt für die Entwicklungshilfe ausgeben sollte. Das Parlament entscheidet alle vier Jahre in Form von Rahmenkrediten über die Mittel. Die genauen Zahlungskredite werden jährlich im Rahmen des Voranschlags festgelegt.
Für die Jahre 2021 bis 2024 ist ein Gesamtbetrag von 11,37 Milliarden Franken vorgesehen, rund 80 Rappen pro Tag und Einwohner. Das ist zwar etwas mehr als die 11,11 Milliarden Franken, die für die laufende Periode zur Verfügung stehen. Gemessen am Bruttonationaleinkommen (BNE) wird die Schweiz aber voraussichtlich nicht mehr für Entwicklungshilfe ausgeben.
Die Ausgaben dürften sich gemäss dem Bericht zur Vernehmlassung auf rund 0,45 Prozent des BNE belaufen. 2011 hatte das Parlament den Bundesrat beauftragt, die Quote auf 0,5 Prozent zu erhöhen - ein Ziel, das schon in der laufenden Periode nicht erreicht wird. Auf die Frage, warum der Bund nicht ausreichend Mittel vorsehe, sagte Aussenminister Ignazio Cassis im August, dem Parlament stehe es frei, die Kredite zu erhöhen oder zu senken.
Manuel Sager betonte am Freitag, bei der Höhe der Quote handle es sich um eine Prognose. Wie hoch die Quote tatsächlich sei, könne immer erst im Nachhinein eruiert werden, da dies nicht nur von den Entwicklungshilfegeldern abhänge, sondern auch vom Wirtschaftswachstum und von der Zahl der Asylgesuche. Die Kosten für die Betreuung von Asylsuchenden im ersten Jahr können gemäss internationalen Vorgaben den Entwicklungshilfeausgaben angerechnet werden.
Das Aussen- und das Wirtschaftsdepartement (EDA und WBF) führten zum ersten Mal eine eine Vernehmlassung zur Entwicklungshilfebotschaft durch. Damit wolle er eine breite Diskussion ermöglichen und Verständnis schaffen, aber auch die Erwartungen ausloten, hatte Cassis erklärt.
(SDA)