Nach Billag-Bschiss
Jetzt gibts 50 Franken zurück

Der Bundesrat will bei der Rückerstattung der Mehrwertsteuer auf Empfangsgebühren 5 Prozent Verzugszins für zwei Jahre einrechnen. Weil aber die Zahl der berechtigten Haushalte höher ist als zunächst angenommen, erhalten die Haushalte wie geplant je 50 Franken.
Publiziert: 27.11.2019 um 12:01 Uhr
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Aktualisiert: 27.11.2019 um 12:59 Uhr
Die zu Unrecht verrechnete Mehrwertsteuer auf Empfangsgebühren soll 2021 zurückbezahlt werden. So beantragt es der Bundesrat dem Parlament. (Themenbild)
Foto: CHRISTIAN BEUTLER

Das Geld soll rund 3,7 Millionen Haushalten pauschal ausbezahlt werden - falls das Parlament dem Vorgehen zustimmt, im Jahr 2021. Zu Beginn der Vernehmlassung war noch von 3,4 Millionen berechtigten Haushalten ausgegangen worden. Der Bundesrat verabschiedete am Mittwoch die Botschaft zur für die Auszahlung nötigen Gesetzesgrundlage.

Hintergrund sind Urteile des Bundesgerichts und Druck aus dem Parlament. Die Lausanner Richter hatten im April 2015 festgehalten, dass auf den Empfangsgebühren keine Mehrwertsteuer erhoben werden darf. 2018 hielten sie fest, dass der Bund die zwischen 2010 und 2015 erhobenen Steuern zurückzahlen müsse.

17 Millionen Franken Verzugszins

Maximal will der Bundesrat 185 Millionen Franken zurückzahlen, 20 Millionen mehr als zunächst vorgesehen. Auf Grund der Vernehmlassung berücksichtigt er 5 Prozent Verzugszins für zwei Jahre, was 17 Millionen Franken ausmacht. Hinzu kommt eine Reserve von 3 Millionen Franken für den Fall, dass die Zahl der Begünstigten steigt.

Dies war seit dem Beginn der Vernehmlassung und bis zur Verabschiedung der Botschaft bereits der Fall: Im Entwurf für die Vernehmlassung war noch von 3,4 Millionen Haushalten die Rede, die die Rückerstattung erhalten sollten. Auf Grund einer aktuellen Schätzung ist nun aber von 3,7 Millionen Haushalten auszugehen.

Firmen gehen leer aus

Dank der Einrechnung des Verzugszinses bleibt die Gutschrift pro Haushalt aber trotz höherer Empfängerzahl bei 50 Franken. Vergüten will der Bundesrat das Geld pauschal. Damit müssten sich die Haushalte nicht aktiv melden und es müssten keine aufwendigen und kostspieligen Einzelfälle abgeklärt werden, schreibt der Bundesrat.

Eine Rückerstattung der zu Unrecht erhobenen Mehrwertsteuer an Unternehmen hält der Bundesrat nicht für angezeigt. Die meisten Betriebe hätten die Vorsteuer abziehen können und hätten dadurch keine wirtschaftlichen Einbussen erlitten. Die übrigen könnten ihren Anspruch direkt beim Bundesamt für Kommunikation (Bakom) anmelden.

Insgesamt bezahlten Unternehmen zwischen 2010 und 2015 rund 5 Millionen Franken Mehrwertsteuern auf Empfangsgebühren. Nur fünf der 43 Teilnehmern an der Vernehmlassung hätten die Rückerstattung auch an Betriebe verlangt. Dafür ausgesprochen hat sich allerdings das Parlament, mit der Überweisung einer Motion von Nationalrätin Sylvia Flückiger (SVP/AG). (SDA)

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