So muss der 73-jährige Gbagbo seinen Wohnsitz in einem ICC-Mitgliedstaat nehmen, solange noch nicht abschliessend über die Berufung entschieden ist.
Das Gericht hatte Gbagbo Mitte Januar freigesprochen. Die Richter hatten geurteilt, es gebe keine ausreichenden Beweise für den Vorwurf der Verbrechen gegen die Menschlichkeit gegen ihn. Dagegen legten die Staatsanwälte am Haager Gericht Berufung ein.
Gbagbo war der erste ehemalige Staatschef, der in Den Haag vor Gericht stand. Er musste sich seit 2016 wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Mordes, Vergewaltigung und der Verfolgung politischer Gegner bei blutigen Unruhen nach seiner Niederlage bei der Präsidentschaftswahl 2010 verantworten.
Während der Unruhen wurden in dem westafrikanischen Land mehr als 3000 Menschen getötet. Gbagbo befindet sich seit November 2011 im Gewahrsam des Haager Gerichts.