Einbürgerung
Erleichterte Einbürgerung von 309 Jugendlichen der 3. Generation

Seit dem 15. Februar 2018 können sich Ausländerinnen und Ausländer, deren Grosseltern bereits in der Schweiz gelebt haben, erleichtert einbürgern lassen. Im ersten Jahr wurden 1065 Gesuche eingereicht und 309 Personen erhielten über diesen Weg die Staatsbürgerschaft.
Publiziert: 12.03.2019 um 11:39 Uhr
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Aktualisiert: 12.03.2019 um 11:41 Uhr

Dies teilte die Eidgenössische Migrationskommission (EKM) am Dienstag mit. Von rund 25'000 jungen Ausländerinnen und Ausländern, die zur dritten Generation gezählt werden, hätten im ersten Jahr zirka 3000 ein klares Interesse an der Einbürgerung gezeigt.

Von den 1065 Anträgen entfallen knapp 80 Prozent auf Staatsangehörige aus vier Ländern: Italien, Türkei, Kosovo und Spanien. 55 Prozent der Gesuche wurden von EU/Efta-Staatsangehörigen gestellt, bei den Eingebürgerten entfielen 72 Prozent auf EU/Efta-Staatsangehörige.

Der Bericht zeigt auf, dass viele Interessierte nicht nachweisen konnten, dass ein Elternteil fünf Jahre die obligatorische Schule in der Schweiz besucht hatte. Der Nachweis habe sich als «Stolperstein» erwiesen, schreibt die EKM in der Medienmitteilung und beleuchtet die damalige Einwanderungsrealität.

Viele Grosseltern der dritten Ausländergeneration hätten während Jahren als Saisonniers in der Schweiz gearbeitet. Der Familiennachzug sei erst möglich geworden, nachdem die Saisonbewilligung in eine Aufenthaltsbewilligung umgewandelt worden sei.

Folglich zeige sich auch, dass viele Eltern der Betroffenen als Jugendliche in die Schweiz gekommen seien. Sie hätten nur noch wenige Jahre die obligatorische Schule besucht, jedoch eine Berufsbildung angehängt.

Die Anforderungen zur erleichterten Einbürgerung seien offensichtlich nicht optimal auf diese Einwanderungsgenerationen ausgerichtet, stellt die EKM fest. Sie empfiehlt aufgrund dieser Erkenntnis, die Berufsbildung bei den Eltern als Nachweis der Integration ebenfalls zu berücksichtigen und die entsprechenden Gesetzesbestimmungen anzupassen.

Der EKM sei es ein grosses Anliegen, das Verfahren transparenter und einfacher zu gestalten und betroffene Personen zu ermutigen, vermehrt von ihrem neuen Recht Gebrauch zu machen. Sie erachte es daher als wichtig, dass die Gemeinden und Kantone einen aktiven Beitrag bei der Verbreitung der notwendigen Informationen leisten.

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