EGMR rügt die Schweiz
Verweigerung einer Aufenthaltsgenehmigung für Iraner rechtswidrig

Die Schweiz hat das Recht auf Achtung des Privatlebens eines Iraners verletzt, als sie 2018 seine Ausschaffung anordnete. Zu diesem Schluss kommt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Strassburg.
Publiziert: 09.05.2023 um 12:22 Uhr
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Aktualisiert: 10.05.2023 um 11:27 Uhr
Die Schweiz wird vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gerügt, weil sie einem iranischen Rentner eine Aufenthaltsgenehmigung verweigerte. (Archivbild)
Foto: CHRISTIAN BEUTLER

Trotz seiner schweren Straftaten hätten ihm eine Aufenthaltsgenehmigung erteilt werden sollen, so das Kammerurteil des EGMR vom Dienstag. Die Schweiz habe damit gegen Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention (Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens) verstossen, kommt der Gerichtshof zum Schluss. Der EGMR ist der Ansicht, dass die von den Behörden angeführten Argumente für die Ausweisung des heute 83-jährigen Mannes unzureichend waren.

2018 hatte das Bundesgericht dem Beschwerdeführer, der 1969 in die Schweiz eingereist war und seit 1979 eine Niederlassungserlaubnis besass, eine Aufenthaltsbewilligung als Rentner verweigert. Nach Ansicht der Strassburger Richter durfte sich das Gericht nicht nur auf die schweren Straftaten des Betroffenen stützen. (SDA)

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