Überparteiliches Komitee will E-Voting den Stecker ziehen
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E-Voting
Überparteiliches Komitee will E-Voting den Stecker ziehen

Ein breit abgestütztes Komitee will dem E-Voting in der Schweiz vorerst den Stecker ziehen. Es sieht die heutigen E-Voting-Systeme als unsicher und intransparent an und lanciert eine Volksinitiative für ein Moratorium.
Publiziert: 25.01.2019 um 10:01 Uhr
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Aktualisiert: 25.01.2019 um 14:27 Uhr

Die Volksinitiative «Für eine sichere und vertrauenswürdige Demokratie» verlangt, dass E-Voting so lange verboten wird, bis es mindestens so sicher gegen Manipulation ist wie die traditionelle handschriftliche Stimmabgabe an der Urne. Insbesondere müssten die wesentlichen Schritte der elektronischen Stimmabgabe von den Stimmberechtigten ohne besondere Sachkenntnisse überprüft werden können.

Zudem müsse der unverfälschte Volkswillen ermittelt werden können. Auch Nachzählungen müssten zuverlässig möglich sein. Die Bundesversammlung könnte das Verbot frühestens fünf Jahre nach dessen Inkrafttreten aufheben, wie die Initianten am Freitag mitteilten.

Die Initianten seien besorgt über die «Sorglosigkeit", mit der versucht werde, den elektronischen Stimmkanal für Wahlen und Abstimmungen in der Schweiz einzuführen, sagte der Präsident des Initiativkomitees, Nationalrat Franz Grütter (SVP/LU), laut Redetext.

Mit dem E-Voting wüssten nur noch wenige IT-Fachleute Bescheid über die Auszählung von Stimmen, damit sei das System verwundbar. Grütter machte geltend, dass Hacker bereits Sicherheitslücken in E-Voting-Systemen aufgedeckt hätten. Dies beschädige das für die direkte Demokratie so zentrale Vertrauen der Stimmberechtigten in korrekte Auszählungen.

Hinter dem Begehren stehen «IT-affine» Vertreter verschiedener Parteien und Gruppierungen wie die Digitale Gesellschaft Schweiz oder der Chaos Computer Club, wie aus den Unterlagen hervorgeht. Ab Mitte Februar wollen sie offiziell mit der Unterschriftensammlung beginnen.

Der Bundesrat will die elektronische Stimmabgabe hingegen weiter vorantreiben. Im Dezember eröffnete er die Vernehmlassung für den ordentlichen Betrieb des E-Voting. Derzeit wird E-Voting in zehn Kantonen angeboten.

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