Der Vorfall ereignete sich, wie SonntagsBlick berichtete, im letzten Sommer. B. sass zusammen mit ihrem Freund in einem Vierer-Abteil der S 7 von Zürich nach Rapperswil SG, als Kontrolleure ihre Billette sehen wollten. B. hatte die Füsse auf dem gegenüberliegenden Sitz platziert, ihr Freund konnte kein gültiges Ticket vorweisen.
Als die SBB-Kontrolleurin darauf hinwies, dass das Ablegen der Füsse auf den Sitzpolstern als Verschmutzung gelte und sie deshalb eigentlich eine Busse ausstellen müsste, erboste das die arbeitslose Textilfachfrau so sehr, dass sie aufsprang, die Kontrolleurin als «huere Sau» bezeichnete und ihr einen Schlag in den Bauch versetzte. Diese Schilderung des Vorgangs stritt die junge Frau ab, der Richter hingegen sah den Ablauf aufgrund einer Nachstellung im Gerichtssaal als erwiesen an.
B. kassierte eine Geldstrafe auf Bewährung sowie eine Busse von 60 Franken. Ausserdem muss die Frau, die zum Prozess wieder per Zug angereist war – in der 1. Klasse – eine Parteientschädigung von 7000 Franken bezahlen.
Ihre Verurteilung erboste Sina B. so sehr, dass sie die SBB-Kundenbegleiterin nach Ende der Verhandlung im Eingangsbereich des Gerichts anrempelte – eine Überwachungskamera hielt dies fest.
Auch ihr rabiater Abgang könnte daher für B. Folgen haben.
*Name bekannt