In der Zollstelle Aarau ist eine grosse Menge GBL sichergestellt worden. Diese Flüssigkeit kann als K.-o.-Tropfen verwendet werden.
Foto: Handout Eidgenössische Zollverwa
Das beschlagnahmte GBL wurde laut Informationen der Eidgenössischen Zollverwaltung vom Dienstag zwecks weiterer Abklärungen an die Landespolizei Liechtenstein übergeben. Diese ermittelt in der Sache weiter.
GBL ist ein Lösungsmittel und ist vom Betäubungsmittelgesetz ausgenommen, sofern es industriell eingesetzt wird. Daneben dient es als Vorläuferstoff für die Freizeitdroge Gamma-Hydroxydbuttersäure (GHB) und kann als K.-o.-Tropfen missbräuchlich verwendet werden. Da bei dieser Sendung begründete Zweifel an einer industriellen Verwendung bestanden, wurde die Flüssigkeit sichergestellt.
(SDA)