Der Ausschuss befasste sich im November 2015 mit der Gewährung von Darlehen durch AfD-Landtagskandidaten an die Partei. Damit sollte der Landtagswahlkampf 2014 unterstützt werden. Am ersten Prozesstag vor dem Landgericht waren drei Zeugen zur Vernehmung geladen.
Für das Verfahren sind zunächst insgesamt sieben Verhandlungstage bis zum 13. März angesetzt. Der Prozess findet wegen des erwarteten Zuschauerandrangs nicht im Landgericht, sondern im Gebäude des Oberlandesgerichts in Dresden statt.