Deutschland
Lebenslange Haft für deutschen Lübcke-Mörder

Im Prozess um den Mord an dem deutschen CDU-Politiker Walter Lübcke hat das Oberlandesgericht Frankfurt den Hauptangeklagten Stephan Ernst zu lebenslanger Haft verurteilt. Zudem stellten die Richter am Donnerstag die besondere Schwere der Schuld fest.
Publiziert: 28.01.2021 um 12:44 Uhr
Stephan Ernst (r) ist wegen des Mordes am deutschen Politiker Walter Lübcke zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Foto: Kai Pfaffenbach/Reuters/Pool/dpa
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Damit ist eine Haftentlassung nach 15 Jahren so gut wie ausgeschlossen. Eine anschliessende Sicherungsverwahrung behielt sich das Gericht vor. Die Sicherungsverwahrung ist eine Massregel im deutschen Strafrecht, die die Allgemeinheit vor gefährlichen Straftätern schützen soll.

Die Richter sahen es als erwiesen an, dass Ernst in der Nacht zum 2. Juni 2019 den Regierungspräsidenten des nordhessischen Bezirks Kassel auf dessen Terrasse im Landkreis Kassel erschossen hat. Der 47-Jährige handelte demnach aus einem rechtsextremistischen, fremdenfeindlichen Motiv. «Er projizierte Fremdenhass auf Dr. Lübcke.»

Der Politiker hatte 2015 in Ernsts Gegenwart die Aufnahme von Flüchtlingen verteidigte. Regierungspräsidenten leiten in Deutschland Mittelbehörden zwischen Ländern und Kommunen. Es gibt sie aber nur noch in 4 der 16 Bundesländer.

Freigesprochen wurde Ernst vom Vorwurf, einen irakischen Flüchtling 2016 hinterrücks niedergestochen und schwer verletzt zu haben. «Es gibt zwar Umstände, die auf die Täterschaft hindeuten, aber keine tragfähigen Beweismittel», sagte der Vorsitzende Richter Thomas Sagebiel.

Der ursprünglich wegen Beihilfe zum Mord an Lübcke angeklagte Markus H. wurde wegen eines Verstosses gegen das Waffengesetz verurteilt. Das OLG verurteilte H. zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten.

Ernst hatte die Tat wiederholt gestanden - jedoch in drei unterschiedlichen Versionen. Dabei belastete er zuletzt den Mitangeklagten H., der mit am Tatort gewesen sei. Doch an dieser Version habe man angesichts von Widersprüchen und situativ angepassten Aussagen «erhebliche Zweifel», erklärte das Gericht. Ernsts Schilderungen seien nur im Bezug auf den eigenen Tatanteil glaubwürdig.

Die Geständnisse wirkten sich trotz der Widersprüche laut Sagebiel zugunsten Ernsts aus. Zwar habe das Gericht keinen Spielraum bei der Verurteilung zu lebenslanger Haft und der Festellung der besonderen Schwere der Schuld gehabt. Aber Ernst habe nun die Möglichkeit, mit einem Aussteigerprogramm für Rechtsextreme zusammenzuarbeiten, Einfluss auf die mindestens zu verbüssende Strafe zu nehmen und Sicherheitsverwahrung zu vermeiden.

Nebenkläger in dem einschliesslich der Urteilsverkündung 45 Tage dauernden Prozess war unter anderem die Familie Lübckes - seine Ehefrau und zwei Söhne. Die Tat gilt als erster rechtsextremistischer Mord an einem Politiker in der 1949 gegründeten Bundesrepublik. Der Prozess fand wegen der Corona-Pandemie unter strengen Hygieneauflagen statt.

(SDA)

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