Nach der Entscheidung des Berliner Kammergerichts kann der 48-Jährige seine Rechte als Parteimitglied weiterhin nicht ausüben. Über die Klage von Kalbitz gegen den Bundesvorstand soll nun das Berliner Landgericht in einer Hauptverhandlung entscheiden. Für das Verfahren ist bislang noch kein Termin angesetzt.
Auch in erster Instanz hatte das Landgericht im vergangenen August den Eilantrag von Kalbitz auf vorläufigen Rechtsschutz zurückgewiesen. Die 43. Zivilkammer erklärte zur Begründung, sie habe nicht feststellen können, dass der Beschluss des AfD-Bundesvorstands vom Mai 2020 zur Beendigung der Mitgliedschaft von Kalbitz in der AfD evident rechtswidrig gewesen sei.
Der AfD-Bundesvorstand hatte Kalbitz' Mitgliedschaft am 15. Mai 2020 mit knapper Mehrheit für nichtig erklärt. Als Grund gab der Vorstand an, dass Kalbitz bei seinem Eintritt in die Partei 2013 eine frühere Mitgliedschaft in der inzwischen verbotenen rechtsextremen «Heimattreuen Deutschen Jugend» (HDJ) und bei den Republikanern zwischen Ende 1993 und Anfang 1994 nicht angegeben habe.
Kalbitz hatte stets betont, er sei nicht HDJ-Mitglied gewesen. Neben Thüringens Landeschef Björn Höcke gilt Kalbitz als wichtigster Vertreter der rechtsnationalen Strömung in der Partei. Beide waren Wortführer des sogenannten «Flügels». Nachdem der deutsche Verfassungschutz (Inlandsgeheimdienst) den «Flügel» im März als «gesichert rechtsextremistische Bestrebung» eingestuft hatte, löste sich dieser Ende April offiziell auf.
(SDA)