Alexander Gauland AfD spricht auf einer Pressekonferenz im Anschluss an die Fraktionssitzung am 1
Foto: imago/Martin Müller

Korruptions-Ermittlungen gegen AfD-Fraktionschef
Deutscher Bundestag hebt Immunität von Alexander Gauland auf

Der deutsche Bundestag hat die Immunität des AfD-Fraktionsvorsitzenden Gauland und der CDU-Abgeordneten Strenz aufgehoben. Die Genehmigung zum Vollzug gerichtlicher Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschlüsse sei erteilt worden, teilte der Bundestag mit.
Publiziert: 30.01.2020 um 11:16 Uhr
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Aktualisiert: 31.01.2020 um 14:02 Uhr
Der deutsche Bundestag hat die Immunität von AfD-Fraktionschef Alexander Gauland aufgehoben. Laut der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main geht um den Vorwurf der Steuerhinterziehung. (Archivbild)

Hausdurchsuchung bei Gauland

Die «Süddeutsche Zeitung» berichtete, dass die Polizei bereits die Privatwohnung von Alexander Gauland in Potsdam durchsucht habe. Es gehe um Ermittlungen wegen des Verdachts auf Steuerhinterziehung, habe die Frankfurter Staatsanwaltschaft erklärt. Die Durchsuchungen beträfen allein die Meldeanschrift des Verdächtigen, nicht aber Bundestagsbüros.

AfD kritisiert Vorgehen

Die AfD-Bundestagsfraktion kritisierte die Entscheidung. «Das Ermittlungsverfahren und die Ermittlungsmassnahmen erachten wir als ungerechtfertigt und unverhältnismässig», sagte ein Fraktionssprecher. Bei der Abstimmung über Gaulands Immunität enthielt sich die AfD-Fraktion. Bei dem Votum über Strenz «enthielt sich die überwiegende Mehrheit der AfD-Fraktion», teilte der Bundestag mit.

Ermittlungen wegen Korruption

Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gegen Gauland begannen laut «Süddeutscher Zeitung» bereits im vergangenen Jahr. Es soll um einen Fehler in Gaulands Steuererklärung gehen. Die Staatsanwaltschaft wollte unter Verweis auf das Steuergeheimnis keine Angaben machen. Der 78-jährige Gauland ist zusammen mit Alice Weidel Fraktionsvorsitzender der AfD im Bundestag und Ehrenvorsitzender der Partei.

Die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main ermittelt in einem zweiten Verfahren wegen des Vorwurfs der Bestechlichkeit und der Geldwäsche. In diesem Zusammenhang machte der Bundestag den Weg frei für Ermittlungen gegen die CDU-Abgeordnete Strenz. Ohne einen Namen zu nennen, teilte die Staatsanwaltschaft mit, dass sie wegen des Verdachts der Bestechung und Bestechlichkeit von Mandatsträgern sowie Geldwäsche unter anderem ein Abgeordnetenbüro im Bundestag, die Privatwohnung eines Mitglieds des Bundestages sowie Wohnungen, Geschäftsräume und eine Rechtsanwaltskanzlei durchsucht habe.

Strenz war für eine Stellungnahme zunächst nicht erreichbar. «Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion unterstützt mit den ihr zur Verfügung stehenden Möglichkeiten die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gegen die Bundestagsabgeordnete Karin Strenz», teilte ein Fraktionssprecher auf Anfrage mit. «Es ist auch in unserem Interesse, möglichst schnell Klarheit über den Umfang und die Berechtigung der im Raum stehenden Vorwürfe zu gewinnen.» (SDA)

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