Für die Bergung des nach einer Schiffskollision gesunkenen Frachters Verity in der Nordsee vor Helgoland bereitet die zuständige Behörde eine Ausschreibung vor. «Wie schnell das Wrack geborgen werden kann, hängt zunächst von der Ausschreibung der Leistungen und der Auftragsvergabe ab», teilte eine Sprecherin der Generaldirektion Wasserstrassen und Schifffahrt in Bonn auf Anfrage mit. Denn für die Bergung müssten Spezialunternehmen gefunden werden. Offen sei zudem die Frage, wie das Wrack in rund 30 Metern Tiefe geborgen werden könnte – etwa am Stück oder in Segmenten.
Neben den für die Bergung erforderlichen Geräten und Schiffen, die etwa über einen leistungsstarken Kran verfügen müssen, seien auch die Wetterbedingungen zu berücksichtigen, teilte die Behördensprecherin mit. Aktuell ist die Saison der Winterstürme – dann seien die Bedingungen für eine Bergung eher unberechenbar. «Deshalb eignet sich das Frühjahr grundsätzlich besser», teilte die Sprecherin mit. Einen konkreten Zeitraum für die Bergung gibt es demnach aber noch nicht. Dieser soll von den Bergungsspezialisten und dem Wasserstrassen- und Schifffahrtsamt Weser-Jade-Nordsee festgelegt werden.
Am 24. Oktober waren die Verity und der Frachter Polesie südwestlich von Helgoland zusammengestossen. Die Verity sank. Die Behörden gehen davon aus, dass fünf Seeleute bei dem Unglück ums Leben kamen. Der Kapitän wurde tot geborgen. Vier Seeleute werden noch vermisst. Zwei Seeleute konnten gerettet werden.
Die unter der Flagge Grossbritanniens fahrende 91 Meter lange Verity hatte laut dem Havariekommando sogenannte Stahl-Coils geladen, also Rollen aus grossen Blechen, und war auf dem Weg von Bremen nach Immingham, einem Hafen an der englischen Nordseeküste.
Anders als nach dem Unfall zunächst angekündigt, erklärte der Eigner des Schiffes, die in Southampton in Südengland ansässige Reederei Faversham Ships, die gesunkene Verity nicht bergen zu wollen. Nun muss sich die deutsche Bundesbehörde um eine Bergung kümmern.
Nach Angaben der Generaldirektion Wasserstrassen und Schifffahrt ist es dem Eigner nach internationalem Recht möglich, seine Haftung für das Schiff auf eine bestimmte Höchstsumme zu begrenzen – bei der Verity liegt diese laut der Behörde bei 2,3 Millionen Euro. «Bis zu dieser Höchstsumme werden die Kosten von der Versicherung des Eigners übernommen. Darüber hinaus gehende Kosten sind vom Bund zu tragen», teilte die Behördensprecherin weiter mit.
Nach dem Schiffsunfall hatten bereits Taucher das Wrack untersucht und teils zerlegt – etwa wurden Masten gekappt, um an der Unglücksstelle für ausreichend Tiefgang zu sorgen.
Offen ist noch, was mit dem Treibstoff in dem Wrack passiert. Die Gefahr eines Austritts bestehe nach wie vor nicht, teilte die Generaldirektion mit. Verschlüsse von Brennstoffleitungen und Tankentlüftungen waren nach dem Unglück abgedichtet worden. Um mögliche Schadstoffaustritte zu überwachen, würden Behördenschiffe auf Kontrollfahrten die Unglücksstelle überwachen, hiess es. (SDA)