Ursprünglich war Petry wegen Meineids angeklagt. Die Staatsanwaltschaft ging im Laufe des Prozesses aber nicht mehr von einem vorsätzlichen Delikt aus.
Die Richter blieben mit ihrem Urteil etwas unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die eine Geldstrafe von insgesamt 10.500 Euro gefordert hatte. Die Vorwürfe betreffen im Kern den Landtagswahlkampf 2014 in Sachsen. Petry soll in einer Sitzung des Wahlprüfungsausschusses im November 2015 unter Eid falsch ausgesagt haben. Der Ausschuss befasste sich damals mit der Gewährung von Darlehen durch AfD-Landtagskandidaten an die Partei, mit denen der Landtagswahlkampf mitfinanziert werden sollte.
Nach Petrys Aussagen vor dem Ausschuss hätten die Kandidaten nach einer erfolgreichen Landtagswahl entscheiden können, ob die Darlehen zurückgezahlt oder in eine Spende umgewandelt werden. Ihre Angaben widersprachen der Anklage zufolge aber dem Darlehensvertrag - nach diesem sollte ein Landtagskandidat für den Fall seiner Wahl auf die Rückzahlung verzichten.
Petry selbst hatte wiederholt versichert, nicht vorsätzlich gehandelt zu haben. Das nun ergangene Urteil ist für die 43-Jährige, die im Juni ihr sechstes Kind erwartet, auch entscheidend für ihre weiteren politischen Ambitionen. Bei einer Verurteilung wegen Meineids zu mindestens einem Jahr hätte Petry der Verlust ihrer Abgeordnetenmandate in Bundestag und im sächsischen Landtag gedroht. Bei der Verurteilung wegen fahrlässigen Falscheids ist dies nun nicht der Fall.