Das Gebaeude mit dem Haupteingang des Kantonsgericht Luzern, wo ein Berufungsprozess gegen den Springreiter Paul Estermann wegen Tierquaelerei bevor steht, am Montag, 15. Dezember 2020 in Luzern. (KEYSTONE/Urs Flueeler)
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Der Luzerner Buchhalter Besiam U.* (34) steht wegen betrügerischem Konkurs vor Gericht
Pro Pleite kassierte er 5000 Franken

Der Luzerner Buchhalter Besiam U.* beerdigte für Geld eine Firma nach der anderen. Dafür stand er am Donnerstag vor dem Luzerner Kantonsgericht.
Publiziert: 05.11.2021 um 00:33 Uhr
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Aktualisiert: 05.11.2021 um 15:19 Uhr
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Der Luzerner Buchhalter Besiam U. (34) vor dem Kantonsgericht Luzern. Für Geld lenkte er Firmen in den Konkurs. Er war ein bekannter Firmenbestatter. Heute will er mit solchen Machenschaften nichts mehr zu tun haben.
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Beat Michel

Der Schweizer mit Wurzeln im Kosovo erscheint in Jeans, dunklem Kapuzenpulli und Turnschuhen vor dem Kantonsgericht Luzern. Er macht eine ernste Miene. «Es geht um viel», sagt Besiam U.* (34) zu Blick. «Wenn ich so lange ins Gefängnis muss, kann ich meine Firma nur schwer weiterführen.»

Vor dem Luzerner Kriminalgericht kassierte der diplomierte Buchhalter in erster Instanz eine teilbedingte Freiheitsstrafe über 26 Monate, davon soll er 10 Monate im Gefängnis absitzen. Das Gericht verurteilte ihn wegen betrügerischem Konkurs, Unterlassung der Buchführung, Urkundenfälschung, Misswirtschaft, Beschäftigung und Vermittlung von Ausländern ohne Bewilligung, versuchtem Diebstahl und Zivildienstverweigerung.

Für Geld marode Firmen bestattet

Ein wichtiger Punkt auf der Liste der Delikte ist die Tätigkeit als sogenannter Firmenbestatter: Zwischen 2014 und 2019 ritt er 14 Firmen kontrolliert und bewusst in den Konkurs, hauptsächlich Unternehmen aus dem Baugewerbe. Pro Beerdigung kassierte er im Schnitt 5000 Franken.

Wie das funktionierte, erzählt er Blick nach der Verhandlung: «Es waren allesamt marode Unternehmen, die dem Staat Sozialabgaben ihrer Angestellten schuldeten. Ich übernahm die Firmen und liess sie in den Konkurs laufen. Die Ex-Besitzer gründeten parallel einfach eine neue Firma und waren fein raus.»

Die Spielsucht beherrschte ihn

Er habe das Geld dringend gebraucht. Er sagt: «Ich war spielsüchtig, ich überlegte nicht. Heute bereue ich es. Ich würde das sicher nicht mehr machen.» Die Zeit als Firmenbestatter hat für den Geschäftsmann noch jahrelang Folgen. All die negativen Einträge und Schulden seien auf seinen Namen eingetragen worden, obwohl er dafür gar nicht verantwortlich gewesen sei.

Vor Gericht beteuert er, dass er mit den Machenschaften von früher nichts mehr am Hut habe. «Ich versuche, Fuss zu fassen mit meiner neuen Tiefbaufirma. Die Auftragseingänge sind gut. Das Geschäft läuft», sagt er. Mit einem Teil der Erträge wolle er nun seinen Schuldenberg abbauen. Sein Anwalt fordert darum auch eine mildere Strafe als die Vorinstanz. Er findet 18 Monate bedingt mit einer Probezeit von drei Jahren angemessen.

Staatsanwalt will lange Gefängnisstrafe

Der Staatsanwalt plädiert hingegen für eine härtere Gangart. Er fordert eine unbedingte Gefängnisstrafe von 40 Monaten: «Der Beschuldigte hat bereits neue Verurteilungen. Eine Strafe über fünfeinhalb Monate hat er bereits abgesessen, die hat ihn auch nicht von weiteren Delikten abgehalten. Da hilft nur eine unbedingte Gefängnisstrafe.»

Das Kantonsgericht fällt in den kommenden Tagen das Urteil. Es wird den Parteien schriftlich zugestellt.

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