Im Journalismus gilt der Grundsatz, bei einem Streitfall immer beide Parteien anzuhören. Weil sonst kein fairer Artikel möglich ist. Wenn die Kesb eingeschaltet wird, können wir diesem Grundsatz nicht folgen. Weil die Kesb uns in aller Regel keine Auskunft geben darf, weil der Datenschutz gilt, weil diese Behörde keine Details zu Opfer oder Täter preisgeben kann. Wir hören nur die Stimme der Betroffenen, die mit dem Entscheid der Kesb gar nicht einverstanden sein können, weil er gegen ihre Interessen läuft. Weil sie zwischen Recht und Unrecht schwer unterscheiden können. Deshalb wird geschwindelt und die eigene Geschichte zurechtgebogen, die Öffentlichkeit für die eigene Sache instrumentalisiert. Die Kesb wird zur herzlosen Bürokratentruppe, die gerne Familien auseinanderreisst. Was bekommen die Juristen, Psychologen und Sozialarbeiter dieser jungen Behörde alles zu hören, wenn sie in intimste Sphären einer Familie eingreifen müssen. Wie oft müssen sie Polizeischutz beantragen, ohne dass es die Öffentlichkeit je erfährt. Und ohne sich je wehren zu dürfen. Deshalb ist der Fall Flach so hilfreich. Für einmal kommen alle Fakten auf den Tisch. Die Kesb hat Fehler in der Kommunikation gemacht. Aber es ist absurd, der Kesb die Schuld am Tod der beiden Kinder anzulasten. Auch das ist jetzt klar.