Dank Überwachungskameras
Familie beim Velodiebstahl im Shoppi Tivoli überführt

Eine Familie wurde vor zwei Jahren im Shoppi Tivoli in Spreitenbach AG dabei erwischt, wie sie in einer koordinierten Aktion ein Velo klaute. Nun wurde der Fall vor dem Aargauer Obergericht Aargau verhandelt.
Publiziert: 24.02.2022 um 20:33 Uhr
1/5
Im Aargauer Einkaufszentrum Shoppi Tivoli wurde eine Familie vor zwei Jahren dabei erwischt, wie sie ein Velo klaute.
Foto: Céline Trachsel

Welches Kind wünscht sich kein Velo? Einige tun dies offenbar sogar so sehr, dass Eltern dafür zu Dieben werden. Ein solcher Fall ist vor zwei Jahren im Shoppi Tivoli in Spreitenbach AG passiert.

Wie die «Aargauer Zeitung» berichtet, habe die Mutter das Verkaufspersonal eines Veloladens in ein Gespräch verwickelt. Währenddessen entwendete ihr Ehemann ein 649 Franken teures Kindervelo und stellte es beim Ausgang des Ladens ab. Dort wartete bereits der Sohn (11), der mit dem Velo aus dem Geschäft fuhr.

Plan wird zum Fiasko

Was als koordinierte Aktion zwischen den drei Familienmitgliedern anfing, entwickelte sich schnell zum Fiasko. Denn: Den Mitarbeitenden des Veloladens war die sehr nervöse Frau und das plötzlich verschwundene Velo aufgefallen, sodass sie die Polizei einschalteten. Diese konnte rasch für Klarheit sorgen: Auf diversen Videoaufnahmen der Überwachungskameras war zu sehen, wie Vater und Sohn das Velo in die Tiefgarage schieben.

Bei einer Hausdurchsuchung im Haus der Eltern wurde die Polizei im Keller der Liegenschaft fündig. Die Frau erhielt einen Strafbefehl der Badener Staatsanwaltschaft. Sie wurde mit einer Geldstrafe gebüsst. Dagegen legte sie zwar Einspruch ein, doch das Bezirksgericht Baden bestätigte die Strafe.

Trotzdem gab die Frau nicht auf und zog den Fall weiter ans Aargauer Obergericht. Zu dem «Diebstahl» sei es laut ihrer Aussage nur wegen eines Missverständnisses zwischen ihr und ihrem Mann gekommen. Er sei davon ausgegangen, dass sie das Fahrrad bereits bezahlt habe. Ihr sei nicht klar gewesen, dass der Sohn mit dem Velo weggefahren sei.

Der Sohn belastete seine Eltern

Schliesslich wurde dann auch der Sohn zu dem Fall befragt. Zwar belastete er seine Eltern in der Ersten Aussage, nahm diese aber später wieder zurück. Weil aber bei der Einvernahme des Jungen einige wichtige Dinge nicht beachtet wurden, waren seine Aussagen nicht verwertbar. Unter anderem sei er nicht darüber aufgeklärt worden, dass er keine Aussagen machen muss, die seine Eltern belasten könnten.

Doch auch ohne die Aussage des Jungen bestätigte das Obergericht das Urteil des Bezirksgericht. Die Bilder der Überwachungskameras waren als Beweis erdrückend.

Die Mutter, die Teilzeit arbeitet und Sozialhilfe bezieht, muss nun ein saftiges Bussgeld bezahlen. Die amtliche Entschädigung für ihre Verteidigerin von 4312 Franken übernimmt vorerst die Gerichtskasse. Sobald es aber ihre wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben, soll der Betrag von der Frau zurückgefordert werden. (ced)

Fehler gefunden? Jetzt melden
Was sagst du dazu?