Am 18. März hatte die Tessiner Regierung wegen der vom Bundesrat verhängten «ausserordentlichen Lage» die für den 5. April vorgesehenen Kommunalwahlen im ganzen Kanton verschoben.
Aufgrund der Coronavirus-Pandemie sei es unmöglich, die Wahlen in einer «friedlichen Stimmung» durchzuführen, sagte damals Sicherheitdirektor Norman Gobbi.
Nicht alle können Wahlrecht ausüben
Ausserdem könnten aufgrund der Coronakrise insbesondere die älteren Mitbürger in den Altersheimen und Spitälern ihr Wahlrecht nicht oder nicht richtig ausüben, argumentierte die Regierung.
Mit der Verschiebung der Wahlen um zwölf Monate verlängert sich die laufende Legislatur um ein Jahr. Die kommende Legislatur verkürzt sich dafür von vier auf drei Jahre und dauert von 2021 bis 2024. (SDA)
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