Coronavirus - Schweiz
Bund setzt 29 Länder auf den Corona-Index

Der Bund setzt mehrere europäische Länder auf den Corona-Index, darunter Serbien und den Schengen-Staat Schweden. Wer aus einem Risikoland in die Schweiz einreist, muss für zehn Tage in Quarantäne.
Publiziert: 02.07.2020 um 18:11 Uhr
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Aktualisiert: 02.07.2020 um 18:14 Uhr
Schweden hat auf harte Corona-Massnahmen verzichtet. Heute gilt Schweden als Risikoland. (Archivbild)
Foto: ANDERS WIKLUND

Insgesamt stehen 29 Länder auf der am Donnerstag publizierten Liste. Dass Schweden zu den Risikoländern gehören könnte, hatte Gesundheitsminister Alain Berset schon am Vortag angekündigt.

Schweden gehört zum Schengen-Raum. Mit diesen Ländern besteht seit Mitte Juni wieder vollständige Reisefreiheit. Schweden hatte jedoch einen Sonderweg bei der Bekämpfung der Corona-Pandemie gewählt und weitgehend auf Einschränkungen verzichtet. Nun sieht sich das Land mit hohen Fallzahlen konfrontiert.

Eine Quarantäne gilt auch bei der Einreise aus Serbien, Kosovo und Nordmazedonien, den USA, Russland, Brasilien, Argentinien und zahlreichen Golfstaaten. Auf der Liste der Risikoländer stehen ausserdem Tourismus-Hotspots wie Israel, Südafrika und die Kapverden.

Die Einreise muss nicht direkt erfolgen: In Quarantäne muss sich begeben, wer sich in den letzten 14 Tagen vor der Einreise in einem der betroffenen Länder aufgehalten hat.

Der Bundesrat hatte das neue Grenzregime am Mittwoch beschlossen. In der Verordnung präzisiert er nun auch die Kriterien für Risikoländer: Als solche gelten Länder, in welchen die Zahl der Neuinfektionen pro 100'000 Einwohner in den letzten 14 Tagen mehr als 60 betrug.

Auf den Index kommen auch Länder, in welchen Informationen für eine verlässliche Risikoeinschätzung fehlen oder aus welchen in den letzten Wochen wiederholt infizierte Personen in die Schweiz eingereist sind. Die Liste wird je nach Entwicklung nachgeführt.

Ausgenommen von der Quarantäne-Pflicht sind zum Beispiel Camionneure, Zugpersonal, Flugzeugcrews, Gesundheitspersonal oder Personen im Transit. Die betroffenen Personen müssen sich nach der Einreise bei den kantonalen Behörden melden und deren Anweisungen befolgen.

Der Bundesrat hatte am Mittwoch auch eine Maskenpflicht für den öffentlichen Verkehr beschlossen. Diese gilt nicht für Kinder unter zwölf Jahren. Ausnahmen sind auch möglich für Personen, die zum Beispiel aus medizinischen Gründen keine Gesichtsmasken tragen können. Bussen bei Missachtung der Maskentragpflicht sind in der Verordnung nicht vorgesehen.

(SDA)

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