Drei Tage zuvor hatte die Zahl der bestätigten Corona-Fälle in der Schweiz die 1000er-Schwelle überschritten und sich dann innert zwei Tagen verdoppelt. Die Weltgesundheitsorganisation WHO rief am 11. März die Corona-Pandemie aus.
In der Schweiz war am 25. Februar 2020 der erste bestätigte Corona-Fall im Tessin gemeldet worden und am 5. März 2020 starb die erste Person in der Schweiz an Covid-19.
Mit der Ausrufung der «ausserordentlichen Lage» am 16. März, einem Montag, konnte der Bundesrat per Notverordnung ohne Zustimmung des Parlaments für das ganze Land alle notwendigen Massnahmen anordnen.
«Wir müssen jetzt sofort handeln», sagte die damalige Bundespräsidentin Simonetta Sommaruga. Es müsse ein Ruck durch das Land gehen, sonst könne die Ausbreitung des Virus nicht verlangsamt werden. Wenn zu viele Menschen erkrankten, komme es in den Spitälern zu einem Engpass.
Um dieses Ziel zu erreichen, brachte der Bundesrat das öffentliche Leben weitgehend zum Erliegen. Ab Mitternacht waren öffentliche und private Veranstaltungen verboten. Alle Läden, Märkte, Restaurants, Bars sowie Unterhaltungs- und Freizeitbetriebe wurden geschlossen. Dazu zählten auch Museen, Bibliotheken, Kinos, Konzert- und Theaterhäuser, Sportzentren, Schwimmbäder und Skigebiete. Ebenso wurden Betriebe wie Coiffeursalons geschlossen.
Bereits vier Tage vor Ausrufung des Notstands hatte der Bundesrat am Freitag den Klassenunterricht in Schulhäusern ab Montag, dem 16. März, verboten und faktisch Heimunterricht angeordnet. Schulbehörden und Eltern blieb gerade mal ein Wochenende, um sich auf ein neues Schulregime vorzubereiten.
Zur Unterstützung ziviler Behörden bot der Bundesrat auch die Armee auf. Neu konnten bis zu 8000 Armeeangehörige für den Assistenzdienst eingesetzt werden. Es sei die grösste Mobilmachung seit dem Zweiten Weltkrieg, sagte Verteidigungsministerin Viola Amherd.
Zudem verschärfte der Bundesrat die Massnahmen an den Grenzen. Nach Italien galt auch gegenüber Deutschland, Österreich und Frankreich ein Einreiseverbot. Ausnahmen gab es für Schweizer Bürgerinnen und Bürger, Personen mit einem Aufenthaltstitel und Personen, die aus beruflichen Gründen in die Schweiz reisen mussten. Der Transit- und der Warenverkehr blieb erlaubt.
Für die Wirtschaft stellte der Bundesrat zunächst 10 Milliarden Franken bereit und erhöhte sie im April auf 40 Milliarden. Die Massnahmen wurden in seltener Einstimmigkeit von Parteien, Gewerkschaften und Berufsverbänden begrüsst.
Die Büros von National- und Ständerat beschlossen, die Frühlingssession abzubrechen. Am 16. März hätte die dritte und letzte Woche der Frühjahrssession beginnen sollen. Und der Bundesrat sagte die eidgenössische Abstimmung vom 17. Mai ab.
Der Lockdown dauerte schliesslich bis am 26. April. Über Ostern wurde die Bevölkerung aufgerufen, trotz des schönen Wetters zu Hause zu bleiben. Erst ab dem 11. Mai durften Läden, obligatorische Schulen und auch Museen, Bibliotheken, Restaurants und Fitnesscenter unter Schutzauflagen schrittweise wieder öffnen.
Heute, ein Jahr später, haben Bevölkerung, Politik, Wirtschaft und Wissenschaft zwar mehr Erfahrung mit dem Coronavirus. Schutzmassnahmen wie das Abstandhalten gelten jedoch weiterhin und das Maskentragen zählt zum Alltag. Täglich gibt es noch mehr als 1000 Neuansteckungen mit dem Virus.
Erst Anfang März konnten die Läden nach mehreren Wochen wieder öffnen. Und der Bundesrat will am kommenden Freitag (19. März) über weitere Lockerungen wie die Wiederöffnung von Restaurants entscheiden.
(SDA)