Die langersehnte Traumreise in die Karibik endete für Antonio Retica (72) und seine Frau Ursula (69) nach nur einem Tag. Ihre Kreuzfahrt musste wegen des Corona-Chaos abgebrochen werden.
Die Häfen sind dicht. Viele Grenzen geschlossen. Flüge gestrichen. Nichts geht mehr. Das Ehepaar aus Nussbaumen AG sitzt nun auf Barbados fest. Gestrandet im Ausland.
So geht es gerade Tausenden aus der Schweiz. Zahlreiche gestrandete Schweizer melden sich bei BLICK – aus der ganzen Welt. Aus Ägypten, Spanien, Kolumbien, Peru, Tunesien, den USA und dem Kosovo. Viele sind verzweifelt. Darunter auch das Trio aus Lenzburg AG und Zürich: Sandrine B.* (24), Virginia B.* (27), Angie B.* (30).
Eigentlich wollten die Freundinnen nur Angies 30. Geburtstag feiern. Jetzt stecken sie in Los Angeles fest. «Wir sind seit dem 9. März in den USA und wollten am Donnerstag zurück nach Zürich fliegen. Doch das Coronavirus hat alles durcheinandergebracht. Jetzt haben wir keine Ahnung, wie wir nach Hause kommen.» Die drei haben die Botschaft, das EDA und die Swiss kontaktiert. Ohne Ergebnis.
Für die Ausreise ist jeder selber verantwortlich
Wie viele Schweizer Ferienreisende sich noch im Ausland befinden, ist unklar. «Registriert sind zurzeit weltweit rund 15'000 Schweizerinnen und Schweizer. In der Realität werden es weit mehr sein», sagt Georg Farago vom Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) zu BLICK. Es dürften um die 50'000 sein.
Alle Reisenden sollen so schnell wie möglich zurück in die Schweiz kommen. «Je länger diese mit der Rückkehr zuwarten, desto grösser wird das Risiko, dass sie keine kommerziellen Möglichkeiten mehr für die Rückkehr in die Schweiz finden und auf Unterstützung angewiesen sind», erklärt der EDA-Sprecher. Denn für die Ausreise ist jeder selber verantwortlich.
Drähte in Reisebüros laufen heiss
Die Regierung hilft nur, wenn «nachweislich absolut keine Möglichkeiten mehr bestehen, selbständig» auszureisen. Bei den Reisebüros laufen daher die Telefone heiss. So auch beim Anbieter Globetrotter. «Im Moment befinden sich 3018 Schweizer im Ausland, die über uns gebucht haben. Viele befinden sich in Asien und Südamerika. Wir versuchen mit allen Mitteln, umzubuchen und Flüge vorzuziehen», sagt Globetrotter-Chef André Lüthi.
Aber nicht alle würden unbedingt zurück in die Schweiz wollen. «Besonders Pensionierte machen sich da keinen Stress. Sie sitzen das Coronavirus lieber am Strand aus.»
Gestrandete bleiben auf Kosten sitzen
Für die meisten Schweizer ist das aber keine Option. Sie wollen zurück. Doch Flüge umbuchen oder gleich ganz neu buchen, kostet. «Wenn es sich um eine Pauschalreise handelt, ist das Reisebüro verpflichtet, dem Reisenden zu helfen, allerdings nicht in finanzieller Hinsicht», erklärt Walter Kunz, Geschäftsführer vom Schweizer Reise-Verband.
Auch Versicherungen übernehmen in der Regel keine zusätzlichen Kosten. Der Grund: «Dieses Ereignis wird als Pandemie eingestuft und ist deshalb von der Versicherungsleistung ausgeschlossen.» Ausnahmen gibt es aber. Die Europäische Reiseversicherung hat aus Kulanz zugesichert, dass sie 2000 Franken der Zusatzkosten übernehmen wird.»
*Namen der Redaktion bekannt
Das Coronavirus beschäftigt aktuell die ganze Welt und täglich gibt es neue Entwicklungen. Alle aktuellen Informationen rund ums Thema gibt es im Coronavirus-Ticker.
Das Coronavirus beschäftigt aktuell die ganze Welt und täglich gibt es neue Entwicklungen. Alle aktuellen Informationen rund ums Thema gibt es im Coronavirus-Ticker.
Wörtlich übersetzt bedeutet Lockdown «Abriegelung». Im Fall des Coronavirus soll das dazu dienen, damit infizierte Menschen keinen Kontakt mehr zu anderen Menschen haben und diese nicht anstecken. Hin und wieder werden Lockdowns auch nach Terroranschlägen oder Amokläufen angeordnet.
Bei einem Lockdown handelt es sich um eine vorübergehende staatlich-verordnete und durchgesetzte Einschränkung des öffentlichen Lebens.
Mögliche Massnahmen sind unter anderem:
- Angestellte und Arbeiter dürfen nicht zur Arbeit.
- Ausgangssperre und Hausarrest – Personen müssen in den Gebäuden bleiben, in denen sie gerade sind.
- Ausreise- und Einreise-Verbote werden erlassen.
- Bars, Cafés, Clubs und Restaurants und werden geschlossen.
- Reisen im Inland werden verboten oder regelmentiert.
- Büros, Firmen und Produktionsstätten werden geschlossen.
- Einkaufszentren werden geschlossen.
- Der ÖV wird eingeschränkt, auch Flughäfen könnten geschlossen werden.
- Sportgruppen und anderen Vereinen wird ihre Aktivität untersagt.
- Geschäfte – ausser Lebensmittelläden, Supermärkte und Apotheken – werden geschlossen.
- Grenzen werden geschlossen oder zumindest werden scharfe Grenzkontrollen durchgeführt.
Welche davon der Bundesrat verhängt, ist immer abhängig von der Situation.
Wörtlich übersetzt bedeutet Lockdown «Abriegelung». Im Fall des Coronavirus soll das dazu dienen, damit infizierte Menschen keinen Kontakt mehr zu anderen Menschen haben und diese nicht anstecken. Hin und wieder werden Lockdowns auch nach Terroranschlägen oder Amokläufen angeordnet.
Bei einem Lockdown handelt es sich um eine vorübergehende staatlich-verordnete und durchgesetzte Einschränkung des öffentlichen Lebens.
Mögliche Massnahmen sind unter anderem:
- Angestellte und Arbeiter dürfen nicht zur Arbeit.
- Ausgangssperre und Hausarrest – Personen müssen in den Gebäuden bleiben, in denen sie gerade sind.
- Ausreise- und Einreise-Verbote werden erlassen.
- Bars, Cafés, Clubs und Restaurants und werden geschlossen.
- Reisen im Inland werden verboten oder regelmentiert.
- Büros, Firmen und Produktionsstätten werden geschlossen.
- Einkaufszentren werden geschlossen.
- Der ÖV wird eingeschränkt, auch Flughäfen könnten geschlossen werden.
- Sportgruppen und anderen Vereinen wird ihre Aktivität untersagt.
- Geschäfte – ausser Lebensmittelläden, Supermärkte und Apotheken – werden geschlossen.
- Grenzen werden geschlossen oder zumindest werden scharfe Grenzkontrollen durchgeführt.
Welche davon der Bundesrat verhängt, ist immer abhängig von der Situation.
Der Bundesrat stuft am 16. März die Situation in der Schweiz neu als ausserordentliche Lage gemäss Epidemiengesetz ein. Sie erlaubt dem Bundesrat, in allen Kantonen einheitliche Massnahmen anzuordnen. Zuvor hat er die Kantone über diesen Schritt informiert. Ab dem 17. März um Mitternacht gelten folgende Regeln:
- Öffentliche und private Veranstaltungen sind verboten.
- Alle Läden, Restaurants und Bars werden bis mindestens am 26. April 2020 geschlossen.
- Dasselbe gilt für Unterhaltungs- und Freizeitbetriebe wie Museen, Bibliotheken, Kinos, Konzert- und Theaterhäuser, Sportzentren, Schwimmbäder und Skigebiete werden geschlossen. Ebenso werden Betriebe geschlossen, in denen das
Abstand halten nicht eingehalten werden kann, wie Coiffeursalons oder Kosmetikstudios. - Ausgenommen sind unter anderem Lebensmittelläden und die Gesundheitseinrichtungen.
- Die Versorgung der gesamten Bevölkerung mit Lebensmitteln, Medikamenten und Waren des täglichen Gebrauchs ist sichergestellt: Es sind genügend Vorräte angelegt.
- Lebensmittelläden, Take-aways, Betriebskantinen, Lieferdienste für Mahlzeiten und Apotheken bleiben geöffnet, ebenso Tankstellen, Bahnhöfe, Banken, Poststellen, Hotels, die öffentliche Verwaltung und soziale Einrichtungen.
- Auch Werkstätten für Transportmittel können geöffnet bleiben.
- Die Einreise in die Schweiz wird drastisch eingeschränkt, dazu werden Grenzkontrollen eingeführt.
- Zur Unterstützung der Kantone in den Spitälern, bei der Logistik und im Sicherheitsbereich hat der Bundesrat den Einsatz von bis zu 8000 Armeeangehörigen bewilligt. Auch der Zivilschutz wird aufgeboten.
- Bundesrat appelliert weiterhin an alle Bürger: «Abstand halten kann Leben retten!»
- Der Bundesrat verzichtet vorerst auf eine allgemeine Ausgangssperre. Um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen, hat er aber die Kontaktregeln verschärft. Gruppen über fünf Personen drohen Bussen von 100 Franken pro Person.
- Die Arbeitgeber im Baugewerbe und in der Industrie werden zudem verpflichtet, die Empfehlungen des Bundes zur Hygiene und zum Abstandhalten einzuhalten. Betriebe, die sich nicht daran halten, sollen geschlossen werden.
- Die Wirtschaft bekommt mehr Geld: Mit 32 Milliarden Franken beschliesst der Bundesrat wohl das grösste Konjunkturpaket der Schweizer Geschichte. Insgesamt stehen über 40 Milliarden Franken zur Verfügung.
-
Die Bewilligungsdauer von Kurzarbeit wird von 3 auf 6 Monate verlängert. Damit kann die Anzahl Gesuche minimiert und somit das Bewilligungsverfahren beschleunigt werden. Die Frist zur Voranmeldung für Kurzarbeit wird gänzlich aufgehoben.
-
Bei der Stellenmeldepflicht werden alle damit verbundenen Aufgaben und Pflichten für Arbeitgeber und die öffentliche Arbeitsvermittlung vorübergehend aufgehoben. Damit werden die Rekrutierungsprozesse beispielsweise für medizinisches Personal, die Pharmabranche, die Landwirtschaft oder die Logistik erleichtert.
-
Bei der Arbeitslosenversicherung wird auf das Einreichen des Nachweises von Arbeitsbemühungen verzichtet. Die versicherte Person muss den Nachweis der Arbeitsbemühungen aber spätestens einen Monat nach Ablauf der COVID-19-Verordnung 2 nachreichen.
-
Um Aussteuerungen zu vermeiden, erhalten alle anspruchsberechtigten Personen maximal 120 zusätzliche Taggelder.
-
Arbeitgeber dürfen für die Bezahlung der Arbeitnehmerbeiträge an die berufliche Vorsorge vorübergehend die von ihnen geäufneten Arbeitgeberbeitragsreserven verwenden. Diese Massnahme soll es den Arbeitgebern erleichtern, Liquiditätsengpässe zu überbrücken. Für die Arbeitnehmenden hat die Massnahme keine Auswirkungen.
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Der Bundesrat hat zudem beschlossen, eine Bewilligungspflicht für die Ausfuhr von medizinischer Schutzausrüstung einzuführen.
Der Bundesrat stuft am 16. März die Situation in der Schweiz neu als ausserordentliche Lage gemäss Epidemiengesetz ein. Sie erlaubt dem Bundesrat, in allen Kantonen einheitliche Massnahmen anzuordnen. Zuvor hat er die Kantone über diesen Schritt informiert. Ab dem 17. März um Mitternacht gelten folgende Regeln:
- Öffentliche und private Veranstaltungen sind verboten.
- Alle Läden, Restaurants und Bars werden bis mindestens am 26. April 2020 geschlossen.
- Dasselbe gilt für Unterhaltungs- und Freizeitbetriebe wie Museen, Bibliotheken, Kinos, Konzert- und Theaterhäuser, Sportzentren, Schwimmbäder und Skigebiete werden geschlossen. Ebenso werden Betriebe geschlossen, in denen das
Abstand halten nicht eingehalten werden kann, wie Coiffeursalons oder Kosmetikstudios. - Ausgenommen sind unter anderem Lebensmittelläden und die Gesundheitseinrichtungen.
- Die Versorgung der gesamten Bevölkerung mit Lebensmitteln, Medikamenten und Waren des täglichen Gebrauchs ist sichergestellt: Es sind genügend Vorräte angelegt.
- Lebensmittelläden, Take-aways, Betriebskantinen, Lieferdienste für Mahlzeiten und Apotheken bleiben geöffnet, ebenso Tankstellen, Bahnhöfe, Banken, Poststellen, Hotels, die öffentliche Verwaltung und soziale Einrichtungen.
- Auch Werkstätten für Transportmittel können geöffnet bleiben.
- Die Einreise in die Schweiz wird drastisch eingeschränkt, dazu werden Grenzkontrollen eingeführt.
- Zur Unterstützung der Kantone in den Spitälern, bei der Logistik und im Sicherheitsbereich hat der Bundesrat den Einsatz von bis zu 8000 Armeeangehörigen bewilligt. Auch der Zivilschutz wird aufgeboten.
- Bundesrat appelliert weiterhin an alle Bürger: «Abstand halten kann Leben retten!»
- Der Bundesrat verzichtet vorerst auf eine allgemeine Ausgangssperre. Um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen, hat er aber die Kontaktregeln verschärft. Gruppen über fünf Personen drohen Bussen von 100 Franken pro Person.
- Die Arbeitgeber im Baugewerbe und in der Industrie werden zudem verpflichtet, die Empfehlungen des Bundes zur Hygiene und zum Abstandhalten einzuhalten. Betriebe, die sich nicht daran halten, sollen geschlossen werden.
- Die Wirtschaft bekommt mehr Geld: Mit 32 Milliarden Franken beschliesst der Bundesrat wohl das grösste Konjunkturpaket der Schweizer Geschichte. Insgesamt stehen über 40 Milliarden Franken zur Verfügung.
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Die Bewilligungsdauer von Kurzarbeit wird von 3 auf 6 Monate verlängert. Damit kann die Anzahl Gesuche minimiert und somit das Bewilligungsverfahren beschleunigt werden. Die Frist zur Voranmeldung für Kurzarbeit wird gänzlich aufgehoben.
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Bei der Stellenmeldepflicht werden alle damit verbundenen Aufgaben und Pflichten für Arbeitgeber und die öffentliche Arbeitsvermittlung vorübergehend aufgehoben. Damit werden die Rekrutierungsprozesse beispielsweise für medizinisches Personal, die Pharmabranche, die Landwirtschaft oder die Logistik erleichtert.
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Bei der Arbeitslosenversicherung wird auf das Einreichen des Nachweises von Arbeitsbemühungen verzichtet. Die versicherte Person muss den Nachweis der Arbeitsbemühungen aber spätestens einen Monat nach Ablauf der COVID-19-Verordnung 2 nachreichen.
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Um Aussteuerungen zu vermeiden, erhalten alle anspruchsberechtigten Personen maximal 120 zusätzliche Taggelder.
-
Arbeitgeber dürfen für die Bezahlung der Arbeitnehmerbeiträge an die berufliche Vorsorge vorübergehend die von ihnen geäufneten Arbeitgeberbeitragsreserven verwenden. Diese Massnahme soll es den Arbeitgebern erleichtern, Liquiditätsengpässe zu überbrücken. Für die Arbeitnehmenden hat die Massnahme keine Auswirkungen.
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Der Bundesrat hat zudem beschlossen, eine Bewilligungspflicht für die Ausfuhr von medizinischer Schutzausrüstung einzuführen.