Ermöglicht werden mit einer Ergänzung des Betäubungsmittelgesetzes streng reglementierte wissenschaftliche Studien über den Cannabis-Konsum. Der Ständerat sagte am Mittwoch als Zweitrat mit 31 zu 7 Stimmen bei zwei Enthaltungen Ja. Die Nein-Stimmen kamen aus der SVP- und der Mitte-Fraktion.
Der Ständerat folgte der Mehrheit der Sozial- und Gesundheitskommission (SGK). Rund 200'000 Menschen in der Schweiz konsumierten trotz Verbot regelmässig Cannabis, der Schwarzmarkt blühe, sagte Johanna Gapany (FDP/FR) namens der SGK. Pilotstudien könnten neue Erkenntnisse liefern für künftige politische Entscheide.
Maya Graf (Grüne/BL) erinnerte an die Forderung aus Städten und dem Parlament selbst, Pilotstudien durchführen zu dürfen. «Es geht darum, ein Problem, das wir nicht in den Griff kriegen und das nicht reguliert ist, zu verstehen», sagte sie. Trotz Verboten gebe es keine Verbesserung der Situation.
Eine Minderheit hätte nicht auf die Vorlage eintreten wollen, unterlag aber deutlich. Studien belegten die negativen Auswirkungen von Cannabis auf Körper und Psyche, sagte Peter Hegglin (CVP/ZG).
Für ihn wäre es zielführender, das Geld in die Prävention zu investieren. Störend ist für Hegglin auch, dass der Bundesrat Cannabis für Studien von der Tabaksteuer befreien will.
Die Vorlage sei ein Schritt zur Legalisierung, befürchtete Hannes Germann (SVP/SH). In der Vorlage gebe es zu viele Fragezeichen, etwa bezüglich Sicherheit im Strassenverkehr oder Unfallverhütung am Arbeitsplatz. Werner Salzmann (SVP/BE) warnte vor Nachwirkungen von Cannabis, die Tage andauerten.
Die derzeitige Lage sei nicht gut, stellte Gesundheitsminister Alain Berset klar. Es würden viele Ressourcen beansprucht ohne dass es Resultate gebe. Heute verbiete das Gesetz wissenschaftliche Pilotstudien im Feld. Vorgesehen seien strenge Regeln und eine Bewilligung durch das Bundesamt für Gesundheit (BAG).
Als Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Studien kommen gemäss Bundesrat nur Erwachsene in Frage, die bereits Cannabis konsumieren. Die Details sollen in einer Verordnung geregelt werden. Die Studien sollen befristet und an einem bestimmten Ort durchgeführt werden dürfen. Auch die Zahl der Teilnehmer soll beschränkt werden.
Eine Differenz besteht beim für die Versuche zu verwendenden Cannabis. Der Nationalrat verlangt, dass ausschliesslich Schweizer Bio-Cannabis verwendet werden darf. So weit will der Ständerat nicht gehen. Er wählte die Formulierung «wenn möglich».
Bio-Cannabis sei in der Schweiz nur eingeschränkt verfügbar, hatte die SGK argumentiert. Der Ständerat folgte stillschweigend. Die Vorlage geht zurück an den Nationalrat.
Hintergrund für den Experimentierartikel ist eine verweigerte Bewilligung für eine Cannabis-Studie der Universität Bern. Das Bundesamt für Gesundheit war zum Schluss gekommen, dass es für solche Studien keine Rechtsgrundlage gebe. Diese Lücke soll die Gesetzesänderung schliessen.
Der Nationalrat hatte den Artikel für Pilotversuche im Sommer mit 113 zu 81 Stimmen angenommen. Die Nein-Stimmen kamen von der SVP sowie aus der FDP- und der Mitte-Fraktion.
Cannabis ist in der Schweiz seit 1951 als verbotenes Betäubungsmittel eingestuft. Es darf grundsätzlich weder angebaut, hergestellt noch verkauft werden. 1975 wurde auch der Konsum unter Strafe gestellt.
Ziel der neuen Regelung ist es laut Bundesrat, alternative Regelungsansätze für Cannabis zu prüfen. Ein allfälliger Entscheid zur Änderung des Regulierungsmodells müsste auf jeden Fall vom Parlament getroffen werden.
(SDA)