Therese Schläpfer (SVP/ZH) begründete diese Forderung damit, dass der Cannabis-Konsum die Konzentration vermindere und die konsumierende Person oder andere gefährden könne. Arbeitgeber und Schulen müssten daher Bescheid wissen.
Die SP und ein Teil der Mitte-Fraktion stellte jedoch die Frage in den Raum, wer dann noch an einer Studie teilnehmen wolle, wenn dies gemeldet werden müsse. Der Rat lehnte daraufhin die Forderung nach einer Meldepflicht beim Arbeitgeber mit 118 zu 75 bei einer Enthaltung und die Meldepflicht an Schulen mit 119 zu 74 Stimmen bei ebenfalls einer Enthaltung ab.
Auch weitere Anträge waren in der grossen Kammer chancenlos. Diese stammten von der SVP und einem Teil der Mitte-Fraktion aus CVP, BDP und EVP. Diese Fraktionen stemmten sich bereits in der Wintersession gegen einen Experimentierartikel. Der Nationalrat sprach sich aber dennoch dafür aus, eine gesetzliche Grundlage für wissenschaftliche Pilotversuche mit Cannabis zu schaffen.
Die Gegner scheiterten am Dienstag auch beim Versuch, den Teilnehmerkreis weiter einzuschränken. Der Nationalrat lehnte es mit 113 zu 80 Stimmen bei einer Enthaltung ab, dass Menschen mit Begleit- oder Folgeerkrankungen durch Cannabis-Konsum oder andere Drogen von Studien ausgeschlossen werden. Weiter wurde abgelehnt, dass Versuchsteilnehmende während der Studie sowie eine gewisse Zeit danach den Führerschein abgeben müssen und sich die Probanden in einer Datenbank registrieren müssen.
Abgelehnt wurde zudem der Antrag, dass der Bundesrat und nicht das Bundesamt für Gesundheit die wissenschaftlichen Pilotversuche bewilligen müssen und dass Gemeinden eine Bewilligung nur mit Zustimmung ihres Kantons erteilen können. Zudem sollen sich Teilnehmende nicht registrieren lassen müssen. Auch ein Maximalwert beim Gesamt-THC-Gehalt von 15 Prozent wurde abgelehnt.
Gescheitert mit 107 bei 86 Stimmen bei einer Enthaltung ist zudem der Antrag der Mitte-Fraktion, der vorsah, dass die Gemeinden und Kantone die Pilotversuche selber finanzieren müssen und sich der Bund nicht beteiligen dürfe.
Andrea Geissbühler (SVP/BE) verlangte zudem vergeblich mit einem Einzelantrag, dass die Teilnehmerinnen und Teilnehmer weder Sozialhilfegelder noch eine Invalidenrente beziehen dürfen und die Betäubungsmittel selbst finanzieren müssen. Der Antrag scheiterte mit 122 zu 70 Stimmen bei 2 Enthaltungen.
Zwei von der Gesundheitskommission vorgeschlagene Änderungen gegenüber dem Vorschlag des Bundesrats wurden jedoch angenommen. So darf für die Versuche nur einheimischer Bio-Hanf verwendet werden. Damit soll die Schweizer Landwirtschaft gestärkt werden. Der Entscheid fiel mit 112 zu 76 Stimmen bei 6 Enthaltungen.
Oppositionslos angenommen wurde zudem der Kommissionsantrag, wonach die Entwicklung des Gesundheitszustands der Versuchsteilnehmer untersucht werden muss.
Die Vorlage geht nun an den Ständerat. Hintergrund für den Experimentierartikel ist die verweigerte Bewilligung für eine Cannabis-Studie der Universität Bern. Das Bundesamt für Gesundheit war zum Schluss gekommen, dass es dafür keine Rechtsgrundlage gebe. Diese Lücke soll nun geschlossen werden.
(SDA)