Thurnherr hat die Spruchkörperbildung im Auftrag des Bundesverwaltungsgerichts untersucht. Sie analysierte die Rechtsgrundlagen und die gelebte Praxis. Als Fazit hält sie im am Mittwoch veröffentlichten Papier fest, dass die Richtergremien völkerrechts- und verfassungskonform gebildet werden.
Ausgangspunkt der Analyse war die Situation, wie sie seit der Umsetzung der Empfehlungen durch die Geschäftsprüfungskommission des National- und Ständerats vom Juni 2021 ist. Die Kriterien für die Spruchkörperbildung sind nun im revidierten Geschäftsreglement festgehalten. Dieses tritt per 1. Juni in Kraft. Thurnherr weist darauf hin, dass bei den Kriterien noch ein beachtlicher Spielraum besteht. Sie empfiehlt, auf der Ebene der Abteilungen Konkretisierungen vorzunehmen und diese zu publizieren.
(SDA)