Der Prozess wird wegen des Coronavirus' unter Ausschluss der Öffentlichkeit durchgeführt. Dies teilte das Bundesstrafgericht Ende vergangener Woche mit.
Journalisten können die Verhandlung in einem Pressesaal mitverfolgen, in den das Geschehen im wenige Meter davon entfernten Gerichtssaal per Video übertragen wird. Eintritt in das Gericht erhalten nur Personen, die fieberfrei sind. Vor Betreten des Gerichts wird allen die Temperatur gemessen.
Theo Zwanziger, früherer Präsident des Deutschen Fussball-Bundes (DFB), Horst R. Schmidt, Ex-Generalsekretär des DFB, und Urs Linsi, ehemaliger Generalsekretär der Fifa, müssen sich vor dem Bundesstrafgericht wegen Betrugs verantworten. Wolfgang Niersbach, der ebenfalls DFB-Präsident war, ist wegen Gehilfenschaft zu Betrug angeklagt.
Die DFB-Funktionäre waren im OK-Präsidium der Fussball-WM 2006 in Deutschland. Sie sollen gemäss Anklageschrift der Bundesanwaltschaft mit Hilfe von Linsi ein von Franz Beckenbauer privat aufgenommenes Darlehen beim damaligen Vorstandsvorsitzenden von Adidas, Robert Louis-Dreyfus, mit Geldern des DFB über ein Konto der Fifa beglichen haben.
Mit der aufgenommenen Summe von 10 Millionen Franken wurde Mohammed Bin Hammam, damals Mitglied der Fifa-Finanzkommission, überzeugt, dass dem DFB für die Organisation der Weltmeisterschaft 2006 ein Zuschuss von 250 Millionen Franken gewährt wird.
Beckenbauer wollte das Darlehen und die aufgelaufenen Zinsen nicht aus der eigenen Tasche bezahlen. Um die notwendige Einwilligung der Präsidialkommission für die umgerechnet 6,7 Millionen Euro zu erhalten, kaschierte das OK-Präsidium die Zahlung.
Zwanziger und Schmidt gaben vor, das Geld werde aus dem Kulturbudget der WM genommen und der Fifa für die Organisation einer Fussball-Gala bezahlt. Niersbach war über den Plan informiert.
Obwohl Beckenbauer das Darlehen aufgenommen hatte, ist er bisher nicht von der BA angeklagt worden. Diese hat sein Verfahren aufgrund des gesundheitlichen Zustands von Beckenbauer abgespaltet. Dennoch ist Beckenbauer für Freitag als Auskunftsperson vorgeladen. (Prozess SK.2019.45)
(SDA)