Bundesstrafgericht
Ex-Banker von Morgan Stanley muss ins Gefängnis

Das Bundesstrafgericht hat einen ehemaligen Angestellten der Bank Morgan Stanley zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 30 Monaten verurteilt. Der 52-Jährige wurde der qualifizierten Geldwäscherei für schuldig befunden.
Publiziert: 15.10.2019 um 10:21 Uhr
Das Bundesstrafgericht hat einen Ex-Banker wegen qualifizierter Geldwäscherei zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe verurteilt. (Archivbild)
Foto: Alessandro Crinari

Vom Vorwurf der qualifizierten Veruntreuung wurde er freigesprochen. 15 Monate muss der deutsch-griechische Staatsbürger absitzen, wobei ihm die Untersuchungshaft von 348 Tagen an den Vollzug der Freiheitsstrafe angerechnet werden.

Zusätzlich zur Freiheitsstrafe hat das Bundesstrafgericht eine bedingte Geldstrafe von 250 Tagessätzen zu 1000 Franken ausgesprochen. Vermögenswerte in der Höhe von 2 Millionen Franken werden eingezogen.

Der Verurteilte muss dem Bund zudem eine Ersatzforderung von rund einer halben Million Franken leisten. Die Verfahrenskosten von 200'000 Franken hat das Gericht ebenfalls dem 52-Jährigen auferlegt.

Die Bundesanwaltschaft (BA) hatte den Ex-Banker angeklagt, weil er ab 1999 rund 13 Jahre lang rund 50 Millionen Franken des ehemaligen griechischen Verteidigungsministers Apostolos-Athaniasios Tsochatzopoulos über Konten bei Morgan Stanley schleuste, womit die Gelder gewaschen wurden. Dabei wurde der Cousin Tsochatzopoulos als Strohmann vorgeschoben.

Die BA forderte eine teilbedingte Freiheitsstrafe von 34 Monaten und eine bedingte Geldstrafe von 600 Tagessätzen zu 400 Franken. Die Verteidigung forderte einen Freispruch vom Vorwurf der qualifizierten Geldwäscherei. Sie erachtet die für die Geldwäscherei notwendige verbrecherische Vortat als nicht bewiesen.

Das Geld hatte der in Griechenland zu einer 20-jährigen Freiheitsstrafe verurteilte Tsochatzopoulos für das Einfädeln eines Rüstungsgeschäfts mit Russland erhalten. In Griechenland wurden zahlreiche weitere Personen im Zusammenhang mit diesem Fall verurteilt. (Urteil SK.2018.73 vom 08.10.2019)

(SDA)

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