Bundesstrafgericht
Ben-Ali-Gelder: Untersuchung gegen drei Geschäftsleute eingestellt

Das Bundesstrafgericht hat eine Beschwerde der Republik Tunesien abgewiesen. Damit ist die Untersuchung gegen die Brüder Mabrouk im Zusammenhang mit der Rückerstattung der Gelder des verstorbenen tunesischen Machthabers Ben Ali definitiv eingestellt.
Publiziert: 29.10.2019 um 11:29 Uhr
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Aktualisiert: 29.10.2019 um 11:30 Uhr
Das Bundesstrafgericht in Bellinzona hat eine Beschwerde der Republik Tunesien abgewiesen. (Archivbild)
Foto: TATIANA SCOLARI

Die drei Brüder Marouane, Mohamed Ali und Ismaïl Mabrouk leiten ein von ihrem Vater gegründetes Unternehmen, das in den Bereichen Nahrungsmittel und Automobile tätig ist. Nach dem Sturz von Zine El Abidine Ben Ali im Jahr 2011 wurden die Konten der Brüder in der Schweiz eingefroren.

2014 wurden die Sperren für die Guthaben von Mohamed Ali und Ismaïl Mabrouk aufgehoben, nicht aber jene gegen die Gelder von Marouane. Dieser war der Schwiegersohn von Ben Ali und blieb deshalb länger im Visier des Bundesanwaltschaft (BA). Im Dezember 2017 stellte die BA die Untersuchung schliesslich ein. Gegen diesen Entscheid erhob Tunesien Beschwerde.

Das Bundesstrafgericht kommt in einem am Dienstag veröffentlichten Entscheid zum Schluss, dass die in Tunesien geführte Untersuchung gegen Marouane Mabrouk keine haltbaren Vorwürfe ergeben habe. Zudem sei der Mann von der Schwarzen Liste der EU gestrichen worden.

Die beiden Brüder sind gemäss Urteil des Bundesstrafgerichts von den tunesischen Behörden nicht befragt worden. Sie hätten die BA nur aufgrund der Heirat von Marouane mit der Tochter von Ben Ali interessiert. Diese Ehe wurde unterdessen aufgelöst.

Die Untersuchung der Konten habe zudem gezeigt, dass die Bewegungen darauf im Zusammenhang mit Geschäften der Mabrouk-Gruppe stünden. (Beschluss BB.2017.227 vom 17.09.2019)

(SDA)

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