Das geht aus einem am Mittwoch veröffentlichten Bericht hervor, den der Nationalrat beim Bundesrat bestellt hat. Demnach kann das Verschlucken einer solchen Batterie in seltenen Fällen zu Verätzungen der Speiseröhre führen.
Im Vergleich zu den gesamten Unfällen in der Schweiz sind Knopfbatterien laut dem Bundesrat aber kein Unfallschwerpunkt. Die Beratungsstelle für Unfallverhütung (BFU) behandle das Thema im Rahmen der generellen Prävention von Verschluck-Unfällen regelmässig in ihren Informationen an junge Familien. Neue gesetzliche Regelungen seien nicht notwendig.
Der Bundesrat macht jedoch darauf aufmerksam, dass solche Batterien konsequent ausserhalb der Reichweite von Kindern aufbewahrt werden müssten. Zudem gälten für Spielzeuge mit Batterien spezielle Anforderungen für die Sicherung von Batteriefächern.
(SDA)