Am Mittwoch gab die Landesregierung Änderungen der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE) bis zum 12. Oktober in eine Vernehmlassung. Menschen ohne geregelten Aufenthalt in der Schweiz sowie abgewiesene Asylsuchende können zwar seit 2013 Ausbildungen absolvieren.
Das Parlament befand aber, dass die Zugangskriterien zu streng seien. Der Bundesrat prüfte verschiedene Varianten und schlägt nun Lockerungen vor. Wer eine Berufslehre absolvieren möchte, soll neu mindestens zwei Jahre statt wie heute mindestens fünf Jahre in der Schweiz die obligatorische Schule besucht haben.
Die Frist für die Einreichung eines Härtefallgesuchs für eine Lehre will der Bundesrat von einem auf zwei Jahre verlängern. Die Integrationskriterien und weitere Voraussetzungen für die Erteilung einer Härtefallbewilligung will der Bundesrat aber behalten.
Das verlange auch die von den Räten angenommen Motion, schreibt das Staatssekretariat für Migration. Im Ständerat passierte diese nur knapp, mit 21 zu 19 Stimmen. Die Befürworterinnen und Befürworter wollten einer Handvoll hoch motivierter Jugendlicher die Chance auf eine Lehre geben.
Zwischen 2013 und 2020 hätten landesweit 61 Sans-Papiers eine Ausnahmegenehmigung für eine Ausbildung erhalten, sagte Ständerätin Lisa Mazzone (Grüne/GE) damals. Die Gegnerinnen und Gegner waren der Ansicht, dass nach dem Nein zu einem Asylgesuch die Schweiz verlassen werden müsse. Die Änderung fördere die illegale Migration.
(SDA)