Meldepflicht, Kontaktverbot, Hausarrest
Harte Massnahmen gegen Terror-Verdächtige gefordert

Die Behörden sollen terroristische Gefährder unter Hausarrest stellen können. Die Sicherheitskommission des Ständerates ist damit einverstanden - und geht sogar noch weiter als der Bundesrat: Die Massnahme soll immer wieder verlängert werden können.
Publiziert: 08.11.2019 um 16:24 Uhr
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Aktualisiert: 08.11.2019 um 17:12 Uhr
Hausarrest mit Fussfesseln: Das sieht der Bundesrat als mögliche Massnahme für terroristische Gefährder vor. Nach dem Willen der Ständeratskommission könnte die Massnahme immer wieder verlängert werden. (Symbolbild)
Foto: JULIAN STRATENSCHULTE

Die Sicherheitskommission des Ständerats (SiK) will mit «gebührender Härte» gegen Terroristen vorgehen. Gleich zwei Vorlagen zur Bekämpfung des Terrorismus hat der Bundesrat dem Parlament vorgelegt. Die eine soll die Verfolgung terroristischer Straftaten erleichtern. Die andere sieht präventive Massnahmen vor. Die Ständeratskommission hat beide Vorlagen einstimmig gutgeheissen. Sie will sie aber noch weiter verschärfen.

Die präventiven Massnahmen sollen zum einen dann greifen, wenn die Hinweise zur Eröffnung eines Strafverfahrens nicht ausreichen. Zum anderen sollen sie den Behörden ermöglichen, jemanden nach der Entlassung aus dem Gefängnis weiterhin unter Kontrolle zu haben. Wer als Gefährder eingestuft wird, entscheidet das Bundesamt für Polizei (Fedpol) gemeinsam mit den Kantonen und dem Nachrichtendienst.

Keine Obergrenze mehr für Hausarrest

Vorgesehen ist eine Kaskade von Massnahmen. So sollen die Behörden verfügen können, dass sich jemand regelmässig bei der Polizei meldet. Genügt das nicht, könnten sie dem Betroffenen den Kontakt zu einer bestimmten Gruppierung oder den Zugang zu einem bestimmten Gebiet verbieten. Als letztes Mittel soll - mit richterlicher Genehmigung - Hausarrest angeordnet werden können.

Geht es nach dem Bundesrat, soll die Massnahme auf drei Monate begrenzt sein und höchstens zwei Mal um drei Monate verlängert werden können. Die Obergrenze läge damit bei neun Monaten. Die SiK dagegen will keine Begrenzung: Nach ihrem Willen soll die Massnahme beliebig oft verlängert werden können. Das hat sie einstimmig beschlossen.

Betroffene können Massnahmen anfechten

Die Rechtsstaatlichkeit bleibe gewahrt, weil die betroffene Person die Verfügung jeweils anfechten könnte und somit auch immer höhere Anforderungen an die Verhältnismässigkeit erfüllt werden müssten, argumentiert die Kommission.

Auch bei den anderen präventiven Massnahmen, die auf sechs Monate begrenzt sind, und nach dem Willen des Bundesrates nur einmal verlängert werden könnten, will die Kommission eine wiederholte Verlängerung um sechs Monate ermöglichen.

Ausnahmegründe zusammengestrichen

Weiter beantragt die Kommission mit 4 zu 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen, dass das Bundesamt für Polizei (Fedpol) Ausnahmen vom Hausarrest nur aus medizinischen Gründen bewilligen kann. Der Bundesrat sieht weitere Ausnahmegründe vor. Die Kommission aber fürchtet, dass die Massnahme damit «unterhöhlt» wird.

Der Ruf nach präventiv-polizeilichen Massnahmen war vor allem im Zusammenhang mit drei Irakern laut geworden, die ihre Strafe abgesessen hatten, aber immer noch als gefährlich eingestuft wurden und nicht ausgeschafft werden konnten.

Strafmass nach oben anpassen

Auch im Strafrecht sind Verschärfungen geplant. Die SiK will das Strafmass sowohl für kriminelle als auch für terroristische Organisationen auf bis zu zehn Jahre festlegen. Der Entwurf des Bundesrates sieht ein unterschiedliches Strafmass vor. Aus Sicht der Kommission würde dies aber in der Auslegung zu Unklarheiten führen.

Strafbar ist schon die blosse Beteiligung an einer kriminellen oder terroristischen Organisation sowie deren Unterstützung. Zudem sollen neu das Anwerben, die Ausbildung sowie das Reisen für terroristische Zwecke unter Strafe gestellt werden. Finanzierungshandlungen fallen ebenfalls darunter. (SDA)

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