Bundesgericht
Einspruch der Gegner teilweise gutgeheissen

Das Bundesgericht hat die Beschwerde von drei Verbänden gegen die Erweiterung des Steinbruchs in Le Mormont VD teilweise gutgeheissen. Es anerkennt den Wert des Ortes «La Birette» und verlangt, dass die Landschaft nach Abschluss des Abbaus wiederhergestellt wird.
Publiziert: 12.01.2023 um 10:01 Uhr
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Aktualisiert: 12.01.2023 um 10:12 Uhr
Foto: LAURENT GILLIERON
Foto: LAURENT GILLIERON

Die Betriebsbewilligung für den Steinbruch kann nicht in der vom Kanton Waadt bewilligten Form erteilt werden. Dies schreiben die Helvetia Nostra, Pro Natura Waadt und der Verband für den Schutz des Mormont (Association pour la sauvegarde du Mormont) in einer am Donnerstag verbreiteten Pressemitteilung.

Das Urteil des Kantonsgericht Waadt von 2020 wird aufgehoben. Das Umweltdepartement muss die von der Eidgenössischen Natur- und Heimatschutzkommission (ENHK) abgegebenen Empfehlungen berücksichtigen.

Das Bundesgericht hält fest, der grosse Reichtum des Hügels dürfe nicht ignoriert werden. Es bestehe aber auch ein öffentliches Interesse an der Zementproduktion. Deshalb müssten die Modalitäten der Auffüllung nach Abschluss des Abbaus präzisiert und die Wiederherstellung garantiert werden.

(SDA)

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