Die Zürcher Staatsanwaltschaft hat eine Untersuchung wegen Ehrverletzung und Rassendiskriminierung zurecht eingestellt. Das entschied gestern das Bundesgericht. Gegenstand waren mehrere Artikel im BLICK und im SonntagsBlick vom Mai 2016, in denen massive Missstände in Filialen der Sandwich-Kette Subway dargestellt wurden.
Deren indischer Inhaber bezahlte seinen meist osteuropäischen Angestellten extreme Dumping-Löhne – und trotzdem waren die Filialen defizitär. Das warf viele Fragen auf.
Der Geschäftsführer zeigte die Journalisten wegen verschiedener Ehrverletzungsdelikte und Rassendiskriminierung an. Ende 2017 stellte die Zürcher Staatsanwaltschaft jedoch die Strafuntersuchung ein. Doch das akzeptierte der Subway-Geschäftsführer nicht und legte dagegen Beschwerde ein. Sowohl das Zürcher Obergericht als auch das Bundesgericht wiesen diese schliesslich ab.
Die Lausanner Richter, so begründeten sie gestern, stützten die Sicht der kantonalen Instanz, wonach sich die BLICK-Artikel auf ernsthafte Recherchen stützten. Den Journalisten sei es gelungen aufzuzeigen, dass ihre in ihren Berichten aufgestellten Vorwürfe begründet waren. Auch der Vorwurf der Rassendiskriminierung an die Journalisten sei unbegründet. Die Staatsanwaltschaft müsse hier nicht weiter ermitteln.
Der Beschwerdeführer hatte gerügt, dass seine Geschäftspraktiken mit seiner Religionszugehörigkeit – er ist ein Sikh – verknüpft worden seien. Das Bundesgericht, so erklärte es gestern, erachtet eine solche Verbindung tatsächlich als problematisch, weil sie Ressentiments gegenüber einer bestimmten Gruppe hervorrufen könne. Allerdings stehe eine solche Wirkung gemäss dem Rassismusartikel nicht unter Strafe.
Erst wenn ein unbefangener Durchschnittsleser den Text so verstehen würde, dass ein Fehlverhalten mit der Religion zusammenhänge, liege eine Abwertung dieser Person in ihrer Eigenschaft als Angehörige der entsprechenden Bevölkerungsgruppe vor. Dies, so das Bundesgericht, treffe in den Subway-Artikeln von BLICK und SonntagsBlick jedoch nicht zu.