Die Subkommission der Gerichtskommission befasste sich am Mittwoch mit den Bewerbungen, wie die Parlamentsdienste mitteilten. Die Stelle des Bundesanwalts respektive der Bundesanwältin war nach dem Rücktritt von Michael Lauber ausgeschrieben worden.
Die Subkommission entschied nun, der Gerichtskommission zu beantragen, drei Personen anzuhören. Die Arbeiten werden am 11. November in der Gesamtkommission fortgesetzt. Die Gerichtskommission hatte im September beschlossen, ein zweistufiges Verfahren mit zusätzlicher Vertiefung durchzuführen.
Die Kommission will der Bundesversammlung ihren Wahlvorschlag für die Wintersession unterbreiten. Mitte Dezember soll das Parlament den neuen Bundesanwalt oder die neue Bundesanwältin wählen. Er oder sie soll das Amt am 1. Januar 2021 antreten, wie schon früher bekannt wurde.
Zur Zahl der eingegangenen Bewerbungen und zu den drei Personen, die nun angehört werden sollen, machte die Subkommission keine Angaben.
In den Medien kursierten verschiedene Namen. Bisher bekannt ist, dass der Genfer Generalstaatsanwalt Oliver Jornot eine Bewerbung eingereicht hat. Er bestätigte Anfang Oktober gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA verschiedene Berichte in Westschweizer Medien.
Michael Lauber hatte nach monatelanger Kritik an seiner Amtsführung und mutmasslichen Ungereimtheiten bei den Ermittlungen im Verfahrenskomplex rund um den Weltfussballverband (Fifa) seinen Rücktritt angeboten und kurz darauf seine Kündigung eingereicht. Lauber schied per Ende August vorzeitig aus dem Amt aus. Nach seinem Abgang übernahmen seine beiden Stellvertreter die Amtsgeschäfte. (SDA)