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Mehrheit der SP will Lauber wiederwählen – Wahlchancen steigen

Am Mittwoch entscheidet die Vereinigte Bundesversammlung, ob Bundesanwalt Michael Lauber für weitere vier Jahre im Amt bleibt. Am Dienstagnachmittag hat ihn die SP angehört. Eine knappe Mehrheit der Fraktion will Lauber wiederwählen.
Publiziert: 24.09.2019 um 17:05 Uhr
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Aktualisiert: 25.09.2019 um 11:22 Uhr
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Das Bild ging um die Welt: Am 27. Mai 2015 verhaftet die Zürcher Polizei im Fünfsternehotel Baur au Lac sieben Spitzenfunktionäre der Fifa.
Foto: Pascal Mora

Bundesanwalt Michael Lauber (53) darf hoffen: Wie die SP auf dem Kurznachrichtendienst Twitter mitteilte, will eine knappe Mehrheit der Genossinnen und Genossen Lauber wiederwählen.

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Damit verbessert sich Laubers Aussicht auf eine weitere Amtszeit. Auch SVP und FDP empfehlen Lauber zur Wiederwahl. Die CVP und die Grünen haben keine Wahlempfehlung abgegeben.

Das spricht für Lauber – und das dagegen

Für Lauber spricht sein Leistungsausweis. Ausserdem hat er nach turbulenten Jahre Ruhe in die Bundesanwaltschaft gebracht. Angesichts der langen und komplexen Verfahren ist die Kontinuität der Führung ein Argument für den Amtsinhaber.

Gegen Lauber sprechen sein leichtfertiger Umgang mit Verfahrensregeln, der Anschein der Befangenheit, nicht nachvollziehbare Erinnerungslücken und ein unsachlicher Umgang mit der eigenen Aufsichtsbehörde.

Gerichtskommission empfiehlt ihn nicht

Vor diesem Hintergrund hatte die Gerichtskommission mit 9 zu 6 Stimmen bei 1 Enthaltung entschieden, Lauber nicht zur Wiederwahl zu empfehlen. Ein Grund sind Laubers Verhalten und die Ungereimtheiten im Zusammenhang mit dem Verfahrenskomplex zum Weltfussballverband Fifa, der inzwischen rund 25 Verfahren umfasst.

In dem Zusammenhang kam es mehrmals zu informellen Treffen zwischen Lauber und Fifa-Chef Gianni Infantino (49). Solche Treffen sind zulässig, müssen aber protokolliert und in den Akten dokumentiert werden. Das hat Lauber unterlassen.

Er stellt sich auf den Standpunkt, dass die Fifa in den Verfahren nicht Beschuldigte, sondern geschädigte Privatklägerin sei. Dank der Treffen habe er sicherstellen können, dass die Fifa weiterhin kooperiere, insbesondere im Zusammenhang mit der Herausgabe und Durchsuchung grosser Datenmengen.

Im Fifa-Komplex befangen

Das Bundesstrafgericht sieht das anders. Es hat den Bundesanwalt wegen der Treffen für befangen erklärt. Lauber muss deshalb in Fifa-Verfahren in den Ausstand treten, womit diesen die Verjährung droht. Ausserdem stellte das Gericht fest, dass der Bundesanwalt die Strafprozessordnung verletzt habe, weil er die Treffen nicht protokollierte.

Gegenüber der Aufsichtsbehörde hatte Lauber zudem nur zwei Treffen im Jahr 2016 angegeben. Später räumte er ein, dass es 2017 wohl ein drittes Treffen gegeben habe. An dieses will er sich nicht erinnern. Lauber stritt ab, das Treffen bewusst verschwiegen zu haben.

Verdacht der Amtsgeheimnisverletzung

Im Raum steht auch der Verdacht der Amtsgeheimnisverletzung, weil der Walliser Oberstaatsanwalt Rinaldo Arnold Fifa-Chef Infantino bei einem oder mehreren Treffen begleitete. Arnold hatte dabei keine offizielle Funktion. Wenn in seiner Gegenwart Verfahrensinhalte besprochen worden sind, könnte das eine Verletzung des Amtsgeheimnisses darstellen.

Aus Sicht der Gerichtskommission hat der Bundesanwalt mit den Treffen die Amtspflichten schwer und grob fahrlässig verletzt. In ihren schriftlichen Erwägungen zur Wahlempfehlung beruft sie sich auf das Urteil des Bundesstrafgerichts. Dass sich der Bundesanwalt widerrechtlich verhalten habe, sei inakzeptabel.

Frontalangriff auf Aufsicht

Eine Minderheit der Gerichtskommission ist der Meinung, dass keine Amtspflichtverletzung vorliegt. Und gemäss ihren eigenen Handlungsgrundsätzen könnte die Kommission Lauber nur in diesem Fall nicht zur Wiederwahl empfehlen. Davon abzuweichen, sei eine unzulässige Politisierung der Wiederwahl.

Neben den Verfahrensfehlern hat in Bundesbern auch Laubers Frontalangriff auf die eigene Aufsichtsbehörde für Stirnrunzeln gesorgt. Im Mai hatte die Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA) unter Leitung von Hanspeter Uster eine Disziplinaruntersuchung gegen Lauber eröffnet.

Bisher immer ein Glanzresultat

Vor den Medien sprach Lauber daraufhin von einem «Eingriff in die Unabhängigkeit der Bundesanwaltschaft». Es handle sich um eine «heraufbeschworene institutionelle Krise», sagte Lauber. Die Gerichtskommission stellt deshalb die persönliche Eignung des Bundesanwalts in Frage. Dessen Reaktion zeuge vom Fehlen der erforderlichen Sachlichkeit der Amtsführung, heisst es im Bericht der Kommission.

Lauber war 2011 von der Bundesversammlung mit einem Glanzresultat gewählt und 2015 wiedergewählt worden. Wählt ihn die Bundesversammlung nicht für eine dritte Amtszeit, wird die Stelle ausgeschrieben.

Lauber wäre nicht der erste Bundesanwalt, der abgewählt würde. Seinem Vorgänger Erwin Beyeler verweigerte das Parlament 2011 die Wiederwahl, obwohl die Gerichtskommission diese empfohlen hatte. Beyelers Vorgänger Valentin Roschacher war unter Druck zurückgetreten.

(SDA)

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