Damit würden die Amtsgeschäfte ab dem 1. September von seinen beiden Stellvertretern geleitet. Der operative Betrieb bleibe so gewährleistet und die hängigen Strafverfahren würden weitergeführt. Weitere Angaben machte die Bundesanwaltschaft vorerst nicht.
Lauber hatte am vergangenen Freitag nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in einer persönlichen Erklärung seinen Rücktritt angeboten. Das Gericht hatte festgestellt, dass Lauber mehrere Amtspflichtverletzungen begangen hatte und bestätigte damit teilweise die Vorwürfe der Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA).
Besonders schwer wog in den Augen des Gerichts die Erinnerungslücke bei einem Treffen mit Fifa-Präsident Gianni Infantino. An dieses Treffen vom 16. Juni 2017 konnte sich neben Lauber keiner der Beteiligten erinnern. Nach Faktenlage waren dabei auch André Marty, Informationschef der Bundesanwaltschaft, der Walliser Oberstaatsanwalt Rinaldo Arnold sowie eine mögliche fünfte Person anwesend.
Das Bundesverwaltungsgericht sah diese kollektive Erinnerungslücke nach allgemeiner Lebenserfahrung als unwahrscheinlich an. Lauber habe über dieses Treffen vorsätzlich die Unwahrheit gesagt und ein drittes Treffen mit Infantino gegenüber der Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA) verschwiegen.
Das sei eine schwere Amtspflichtverletzung. Auch Interessenkonflikte und Verstösse gegen die Stellvertretungsregeln sah das Gericht als erwiesen an. Lauber hatte die gegen ihn verhängte Disziplinarverfügung angefochten. Trotzdem reduzierte das Gericht den von der AB-BA verhängten Lohnabzug von acht auf fünf Prozent.
(SDA)