Bundesanwalt
Bundesanwalt Lauber reicht Beschwerde wegen Lohnkürzung ein

Die Aufsichtsbehörde der Bundesanwaltschaft will Bundesanwalt Michael Lauber wegen Pflichtverletzungen in Rahmen der Verfahren um den Weltfussballverband Fifa den Lohn kürzen. Lauber hat beim Bundesverwaltungsgericht nun eine Beschwerde eingereicht.
Publiziert: 22.04.2020 um 12:24 Uhr
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Aktualisiert: 22.04.2020 um 13:56 Uhr

Lauber habe die Beschwerde zusammen mit seiner Rechtsvertretung am Dienstag eingereicht, teilte die Bundesanwaltschaft der Nachrichtenagentur Keystone-SDA am Mittwoch mit. Die Bundesanwaltschaft betonte in ihrem Schreiben, dass der Entscheid der Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA) keinen abschliessenden Befund darstelle und einer gerichtlichen Überprüfung standhalten müsse.

Die Aufsicht über die Bundesanwaltschaft (AB-BA) hatte im Mai 2019 gegen Lauber in Zusammenhang mit den Verfahren um den Weltfussballverband Fifa ein Disziplinarverfahren eröffnet. Im März dieses Jahres gab die AB-BA nun bekannt, dass Bundesanwalt Lauber aus ihrer Sicht verschiedene Amtspflichten verletzt hat.

Er habe mehrfach die Unwahrheit gesagt, illoyal gehandelt, den Code of Conduct der Bundesanwaltschaft verletzt und die Untersuchung der AB-BA behindert, so die Einschätzung der Aufsichtsbehörde. Zudem zeige sich der Bundesanwalt uneinsichtig und er habe im Kern ein falsches Berufsverständnis.

In der Summe seien dies erhebliche Pflichtverletzungen, hielt die Aufsichtsbehörde fest. Sie entschied daher, Lauber mit einer Lohnkürzung von acht Prozent für die Dauer eines Jahres belegen zu wollen.

Gegen diese Verfügung hatte Bundesanwalt Michael Lauber in einem Schreiben an das Bundesstrafgericht bereits eine Beschwerde angekündigt. Der 54-Jährige betonte im Brief von Mitte März, dass die Verfügung der Aufsichtsbehörde vom 2. März im Disziplinarverfahren gegen ihn nicht rechtskräftig sei.

Er bestritt zudem die gegen ihn erhobenen «Behauptungen und Wertungen» vollumfänglich und bezeichnete einzelne Aussagen der Aufsicht als falsch und als «eine reine Unterstellung». Diese Beschwerde liegt nun beim Bundesverwaltungsgericht.

Unklar ist derzeit noch, wer die Kosten für die Rechtsvertretung von Lauber übernehmen wird, wie die Bundesanwaltschaft im Mail vom Mittwoch an Keystone-SDA schrieb. Diese Frage werde in Absprache mit den zuständigen Gremien der parlamentarischen Oberaufsicht erfolgen. Welche Gremien dies sein werden, müsse ebenfalls noch geklärt werden.

Die Bundesanwaltschaft werde sich wie bis anhin gegenüber den zuständigen Gremien äussern, schreibt die Bundesanwaltschaft weiter. So auch gegenüber der Geschäftsprüfungskommission als Oberaufsicht im Rahmen der Untersuchung zum Aufsichtsverhältnis zwischen der Aufsichtsbehörde und der Bundesanwaltschaft.

(SDA)

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