Bundesamt schaltet sich nach BLICK-Bericht ein – jetzt kriegt IV-Opfer Franziska S. endlich ihr Geld
16'767 Franken unter den Weihnachtsbaum!

Ende November war Franziska S. noch verzweifelt. Die IV strich ihr die Hilflosenentschädigung zusammen und schaute zu, wie ihre Töchter all ihr Geld aufopferten, um der schwer kranken Mutter zu helfen. Nach BLICK-Berichten hat S. nun aber allen Grund zu hoffen!
Publiziert: 19.12.2019 um 00:24 Uhr
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Aktualisiert: 19.12.2019 um 09:14 Uhr
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Franziska S. aus Sissach bekommt seit August 2018 zu wenig Hilflosenentschädigung. Sie ist auf die Hilfe ihrer Töchter angewiesen.
Foto: STEFAN BOHRER
Flavio Razzino

Ihr Schicksal bewegte die Schweiz! Die schwer kranke Franziska S. (53) aus Sissach BL wartet seit August 2018 darauf, dass ihr die IV die so dringend benötigte Hilflosenentschädigung mittleren Grades auszahlt. Diese braucht Franziska S., damit sie die daran gekoppelten Assistenzbeiträge erhält.

S. leidet an systemischer Sklerose – eine Autoimmunerkrankung. Zahlreiche Amputationen hat die dreifache Mutter hinter sich. Ohne fremde Hilfe kann sie den Alltag nicht mehr bestreiten. Aber nur mit den Assistenzbeiträgen der IV kann sich S. eine Haushaltshilfe leisten. Dass die IV ihr die Leistungen zusammengestrichen hat, wiegt für sie darum doppelt schwer. Die Kinder von Franziska S. investieren ihren gesamten Lehrlingslohn sowie ihre Freizeit, um die kranke Mutter zu pflegen.

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Bundesamt für Sozialversicherung schaltet sich ein

Erst als BLICK Mitte November über das Schicksal von Franziska S. berichtet, kommt Bewegung in die Sache. Zuerst entschuldigt sich der umstrittene IV-Gutachter Bünyamin Yasmin (49) im BLICK öffentlich dafür, dass er viel zu lange für die Ausstellung der Gutachten zu Franziska S. gebraucht habe.

Und wenige Tage nach Publikation der Geschichte schaltet sich auch das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) ein. «Wir haben umgehend nach Erscheinen des Artikels in der Zeitung Kontakt aufgenommen mit der zuständigen IV-Stelle und Einsicht in die Unterlagen verlangt», schreibt der Vizedirektor Stefan Ritler in einem Mail, das BLICK vorliegt.

Das ist die Hilflosenentschädigung

Wer aufgrund einer Krankheit beim Ankleiden, Aufstehen, Absitzen, Essen oder der Körperpflege die Hilfe anderer Menschen benötigt, ist im Sinne der Invalidenversicherung «hilflos» und kann eine Hilflosenentschädigung erhalten. Dabei gibt es drei Stufen: die leichte (475 Franken pro Monat), mittlere (1185 Franken pro Monat) und schwere Hilflosigkeit (1896 Franken pro Monat). Die Hilflosenentschädigung wird zusätzlich zu einer IV-Rente gezahlt und soll Auslagen decken, die aufgrund der Hilflosigkeit entstehen. Daran gekoppelt ist der Assistenzbeitrag, der unterschiedlich hoch sein kann, je nachdem in welchem Bereich eine Person die Hilfe benötigt.

Wer aufgrund einer Krankheit beim Ankleiden, Aufstehen, Absitzen, Essen oder der Körperpflege die Hilfe anderer Menschen benötigt, ist im Sinne der Invalidenversicherung «hilflos» und kann eine Hilflosenentschädigung erhalten. Dabei gibt es drei Stufen: die leichte (475 Franken pro Monat), mittlere (1185 Franken pro Monat) und schwere Hilflosigkeit (1896 Franken pro Monat). Die Hilflosenentschädigung wird zusätzlich zu einer IV-Rente gezahlt und soll Auslagen decken, die aufgrund der Hilflosigkeit entstehen. Daran gekoppelt ist der Assistenzbeitrag, der unterschiedlich hoch sein kann, je nachdem in welchem Bereich eine Person die Hilfe benötigt.

Die Analyse des Dossiers habe gezeigt, «dass zwischen den einzelnen Arbeitsschritten zu viel Zeit vergangen ist und diese Verzögerungen teilweise nicht erklärbar sind. Zudem hat die Gutachterstelle das Gutachten nicht fristgerecht geliefert – auch das ist nicht nachvollziehbar», so Ritler weiter.

Man habe die IV-Stelle darum angewiesen, «möglichst rasch einen Entscheid betreffend die Hilflosenentschädigung und den Assistenzbeitrag zu fällen».

Bei diesem Gutachter hatte ich von Beginn an ein ungutes Gefühl
2:29
Anwalt zum Fall Franziska S.Bei diesem Gutachter hatte ich ein ungutes Gefühl

Geldsegen nach Weihnachten

Dieser Anweisung ist die IV-Stelle aber zuvorgekommen. Einen Tag bevor sie diesen Auftrag vom BSV bekam, wies die Behörde die Ausgleichskasse an, für Franziska S. wieder zu zahlen. «Sie werden also ab sofort wieder den Betrag für eine Hilflosenentschädigung mittleren Grades erhalten», so der Vizedirektor des BSV zu Franziska S.

Zudem wird der schwer kranken Frau am 8. Januar alles Geld zurückgezahlt, was ihr wegen der falschen Einschätzung der IV-Stelle Basel-Landschaft seit März 2018 entgangen ist. Total 16'767 Franken!

Jetzt steht sogar schwere Hilflosigkeit zur Debatte

Damit aber nicht genug. Wegen ihrer schweren Erkrankung prüft die IV-Stelle nun sogar, ob sie Franziska S. gar eine Entschädigung für eine Hilflosigkeit schweren Grades ausrichten müsste. Das gäbe dann monatlich nochmals rund 700 Franken mehr Unterstützung.

«Ich bin unendlich dankbar, dass mir nun geholfen wird. Finanziell, aber auch was die Unterstützung in meinem Alltag betrifft», sagt Franziska S. gegenüber BLICK. Auch sei sie glücklich darüber, dass ihre Töchter sich nun auf ihr eigenes Leben konzentrieren könnten. «Es fällt eine Menge Druck von ihren Schultern.»

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