Der Bund sitzt auf offenen Rechnungen in der Höhe von 1,7 Millionen Franken. Der Grund: unbezahlte Rückführungsflüge, die in aller Welt gestrandete Schweizer und in der Schweiz wohnhafte Personen dieses Frühjahr nach Zürich geflogen haben.
Mehr als 7000 Passagiere hatten von dem Angebot Gebrauch gemacht, für dessen Kosten die Geretteten zumeist selber aufkommen müssen. Inzwischen ist die Zahlungsfrist von 30 Tagen abgelaufen, wie die «SonntagsZeitung» berichtet. Der Bund verschickt nun massenhaft Mahnungen, um das Geld der Zurückgeholten einzutreiben.
Demnach stehen rund 1500 Zahlungen für die 35 Flüge der grössten Rückholaktion in der Geschichte der Schweiz aus, die es während der Corona-Pandemie auch kein zweites Mal geben werde, wie Bern inzwischen versicherte. Die logistischen Anstrengungen sind riesig, und auch wenn weltweit eine zweite Welle ausbrechen würde, die meisten rückreisewilligen Schweiz befinden sich inzwischen wieder in ihrer Heimat.
Auch Steuerzahler berappen Rückholaktion
Doch nun kommt die grosse Mehrarbeit. «Das EDA hat rund 7100 Rechnungen für die Rückführungsflüge versendet. Davon sind aktuell rund 1500 Zahlungen in Verzug», wird EDA-Sprecherin Elisa Raggi zitiert. Je nach Flugstrecke gehörten für ein Ticket zwischen 400 und 1700 Franken bezahlt.
Auch wer weitab von Zuhause gestrandet war, durfte mitfliegen. Denn schriftlich wurde bestätigt, die damals noch nicht genau bezifferten Reisekosten erst später zahlen zu müssen. Die Passagiere übernehmen damit rund 80 Prozent der Kosten. Den Rest tragen der Bund und - mit rund zwei Millionen Franken- die Steuerzahler .
Erst Abwarten, dann drastischere Massnahmen
Unter den mit Swiss- und Edelweiss-Maschinen Rückgeführten befanden sich nicht nur in der Schweiz wohnhafte Personen, sondern auch solche, die via Zürich weiterreisten.
Das zuständige Departement für auswärtige Angelegenheiten will nun erst einmal abwarten. Wer sich der Zahlung weiterhin widersetze, müsse mit drastischeren Schritten rechnen: «Das EDA sieht vor, bei Nichtbezahlung von Rechnungen je nach Situation auch Betreibungen einzuleiten», heisst es seitens der Behörde. (kes)