Damit könnte der 73-Jährige ab Herbst von Hafterleichterungen profitieren. Die Anwälte des Linkspolitikers und Ex-Staatschefs (2003 bis 2010) kündigten allerdings umgehend Berufung an. Sie hatten einen Freispruch Lulas gefordert. «Ein Freispruch ist der einzig mögliche Ausgang, denn Ex-Präsident Lula hat keinerlei Verbrechen begangen», erklärte Anwalt Cristiano Zanin Martins.
Die Chefin von Lulas Arbeiterpartei (PT), Gleisi Hoffmann, schrieb im Kurzbotschaftendienst Twitter, dass der Oberste Gerichtshof die Haftstrafe lediglich abgesenkt und Lula nicht freigesprochen habe, zeige das Ausmass der politischen Verfolgung des Ex-Staatschefs.
Der bei Millionen von Brasilianern nach wie vor sehr populäre Lula sitzt seit einem Jahr im südbrasilianischen Curitiba in Haft. Er war im Zuge des Korruptionsskandals um den staatlich kontrollierten Erdölriesen Petrobras verurteilt worden. Lula wurde schuldig gesprochen, im Gegenzug für Verträge mit Petrobras von einer Baufirma eine Luxuswohnung in der Küstenstadt Guarujá im Bundesstaat São Paulo geschenkt bekommen zu haben.
Der Politiker hat die Vorwürfe gegen ihn stets zurückgewiesen und als politisch motiviert bezeichnet. Wegen seiner Verurteilung und Haft konnte er im vergangenen Jahr nicht bei der Präsidentschaftswahl antreten. Diese gewann schliesslich der ultrarechte Politiker Jair Bolsonaro. Bolsonaro hatte während des Wahlkampfes gesagt, er wolle Lula «im Gefängnis verrotten» sehen.
Der Richterspruch vom Dienstag würde bedeuten, dass Lula von Oktober an von Hafterleichterungen profitieren könnte, wie der Verfassungsrechtler Lenio Streck der Nachrichtenagentur AFP sagte. Er dürfte dann beispielsweise einer Arbeit nachgehen, müsste aber für die Nacht ins Gefängnis zurückkehren.
Allerdings wurde Lula im Februar in einem anderen Verfahren in erster Instanz zu fast 13 Jahren Gefängnis verurteilt. Ein Gericht in Curitiba befand ihn für schuldig, eine Baufirma im Gegenzug für die Renovierung eines Landguts bei Verträgen mit Petrobras begünstigt zu haben. Sollte er in diesem Fall auch in zweiter Instanz schuldig gesprochen werden, hätte er kaum Aussichten mehr auf Hafterleichterungen.
(SDA)