Zwei algerische Asylbewerber zogen im letzten Herbst durch die Strassen der Region Baden und Neuenhof AG und gingen auf Diebestour. Sie klauten unter anderem Geld und Schmuck aus herumstehenden Autos – wobei sie einmal zu weit gingen, wie die «Aargauer Zeitung» berichtet.
Einer der Diebe (26) sprach frühmorgens einen in zivil gekleideten Mann an und fragte nach einer Zigarette. Der Mann verneinte, woraufhin der Algerier sich nach dem Weg zum Bahnhof erkundigte und wissen wollte, wann genau der Zug nach Basel fahren würde. Um den Fahrplan abzuchecken, nahm der Mann sein Mobiltelefon hervor – woraufhin der Dieb es ihm aus der Hand riss. Blöd nur: Der Bestohlene arbeitet als Polizist bei der Kantonspolizei Zürich.
Mit Sackmesser bedroht
Wie der Polizist am Montag vor dem Badener Bezirksgericht erklärte, fielen ihm die beiden Männer bereits auf, bevor sie ihn angesprochen hatten – weswegen er auch bereits die Aargauer Kollegen alarmiert hatte.
Als ihm der Algerier sein Handy entwendete, packte er ihn und die beiden gingen zu Boden. Sein Handy bekam er wieder zurück. Als sie wieder standen, holte der Angreifer ein Sackmesser hervor – woraufhin der Polizist seine Dienstwaffe zückte.
«Als der Beschuldigte das Sackmesser gezogen hat, habe ich meine Waffe gezückt und mich als Polizist zu erkennen gegeben», erzählte er der Richterin Angela Eckert. Der Algerier sei kaum einen Meter von ihm entfernt gestanden, als er das Messer zückte – «Es hat nicht viel gefehlt, und ich hätte geschossen.»
Mann stand unter Drogeneinfluss
Den Algerier liess die Waffe kalt – er drehte sich einfach um und ging. Flüchten konnte er jedoch nicht, da mittlerweile die Aargauer Kantonspolizei vor Ort war und ihm den Weg abschnitt.
Vor Gericht sagte der Beschuldigte aus, dass er sich an den Vorfall nicht erinnern könne – so habe er von seinem Begleiter Drogen verabreicht bekommen. Tatsächlich wurden bei Bluttests Spuren von Kokain, MDMA und verschiedenen Medikamenten gefunden.
Da aber laut einem Gutachten keine schwere Intoxikation vorlag, ist es fraglich, ob der Asylbewerber sich wirklich an nichts erinnern konnte.
Asylgesuch in Spanien gestellt
Der Mann, der seit September 2023 in der Schweiz ist, reichte damals ein Asylgesuch ein – welches, da Spanien für den Mann zuständig ist, vom Staatssekretariat für Migration erst gar nicht beachtet wurde.
Von Richterin Eckert wurde der Mann schuldig gesprochen. Als Strafe bekommt er nun eine bedingte Freiheitsstrafe von zehn Monaten, eine Probezeit von vier Jahren und einen Landesverweis von sieben Jahren.