Polizeibeamte leben gefährlich. Vor zwei Wochen kassierte in Zürich ein 20-jähriger Mann elf Jahre Gefängnis, weil er eine Polizistin überfahren hatte. Erst am Montag wurden in Deutschland bei einer Verkehrskontrolle eine Polizeibeamtin und ihr Kollege erschossen.
Am 14. Oktober 2019 hätte es auch im Raum Winterthur tote Polizeibeamte geben können. Der Maler Daniel F. hatte auf einer halsbrecherischen Flucht mit einem geklauten BMW 750 (400 PS) eine Polizistin angefahren, ihre Kollegin konnte sich mit einem Schritt zur Seite retten. Mehrere weitere Beamte wurden in ihren Fahrzeugen vom BMW-Boliden gerammt.
Staatsanwältin fordert zwölf Jahre Knast und eine kleine Verwahrung
Staatsanwältin Corinne Kauf klagt auf mehrfachen Mordversuch, beim Rammen sieht sie eine mehrfache Gefährdung des Lebens. Zusätzlich hat sie schwere Strassenverkehrsdelikte aufgelistet. Sie fordert für Daniel F. zwölf Jahre Gefängnis und eine stationäre Therapie (kleine Verwahrung).
Gestern hätte man sich von Daniel F. erklärende Aussagen erhofft. Doch seine Anwältin kündigte an, dass ihr Mandant die Aussage verweigere. Dafür möchte er eine Stellungnahme verlesen. Und die Verteidigerin machte bereits ihre Verteidigungslinie klar. «Herr F. hat die Frau erst gesehen, als es schon zu spät war.»
«Ich habe die Polizistinnen nicht gesehen»
F. zeigte sich schliesslich reuig: «Es tut mir leid, was ich getan habe. Ich wollte nicht, was da passiert ist», führte er in seiner Erklärung aus. «Ich habe die Polizistinnen nicht gesehen.» Er sei froh, dass die verletzte Beamtin wieder arbeiten kann. «Ich entschuldige mich auch bei allen anderen Polizisten und schäme mich.» Daraufhin kam es im Gerichtssaal zu einem ermüdenden Pingpong von Fragen und verweigerten Antworten. In der Untersuchung war Daniel F. noch gesprächiger gewesen: «Ich lasse mir nichts von Menschen sagen, die bewaffnet sind», meinte Daniel F. Damit meinte er Polizisten.
«Eigentlich habe ich noch schneller fahren wollen»
Bei der Befragung zur Person zeigte sich, dass Daniel F. mehrmals wegen Drogenkonsums und einer schizophrenen Erkrankung in einer psychiatrischen Klinik weilte. Bei seiner Raserfahrt mit bis zu 260 km/h hatte er jedoch keine Drogen intus. In der Haft-Einvernahme erklärte er, dass er eigentlich noch schneller habe fahren wollen, doch der BMW habe ein Tempolimit gehabt.
Der psychiatrische Gutachter empfiehlt eine kleine Verwahrung. Daniel F. sei aufgrund seiner paranoiden Schizophrenie rückfallgefährdet. Er sei teils vermindert schuldfähig gewesen.
Der Prozess geht am Mittwoch mit den Plädoyers von Verteidigung und den Anwälten der betroffenen Polizeibeamten weiter. Das Urteil ist für den 8. März geplant.
* Name geändert