Als Justin Bieber am 12. Juni mit einem Golfmobil durch Bad Ragaz SG kurvte, verstiess er gegen das Strassenverkehrsgesetz. Denn für das Golfmobil gab es weder Fahrzeugausweis noch Autonummer. Zudem war für das Fahrzeug keine Haftpflichtversicherung gelöst. Das geht aus dem Strafbefehl hervor, der BLICK vorliegt.
«Der Beschuldigte Bieber»
In waschechtem Juristendeutsch heisst es dort: «Am Montag, 12. Juni 2017, zwischen 16 und 17 Uhr, lenkte der Beschuldigte Bieber das Golfmobil Club Car USA (Halterin: Grand Resort Bad Ragaz AG) vom Golfplatz in 7310 Bad Ragaz auf die Maienfelderstrasse, von dort auf die Sarganserstrasse bis zum Coop Pronto Shop und anschliessend über die gleichen Strassen und die Hans Albrecht-Strasse zurück zum Ausgangspunkt Golfplatz.»
Der «Beschuldigte Bieber» habe sich «des Inverkehrbringens eines Motorfahrzeugs ohne den erforderlichen Fahrzeugausweis und ohne Kontrollschilder strafbar gemacht» heisst es weiter.
Staatsanwalt nahm ihm «Nichtwissen» nicht ab
«Der Beschuldigte Bieber macht Nichtwissen geltend», steht im Strafbefehl. Doch das nahm ihm der Staatsanwalt nicht ab. Der Star hätte sehr wohl wissen müssen, dass ein Fahrzeug in der Schweiz eine Haftpflichtversicherung benötigt.
«Auch an seinem angestammten Wohnsitz ist eine solche obligatorisch, wie der offiziellen Website des Departement of Motor Vehicles des Bundesstaats Kalifornien zu entnehmen ist», argumentiert der Staatsanwalt.
Es sei nicht einzusehen, weshalb in einem entwickelten Land mit ebenfalls hoher Bevölkerungsdichte und entsprechendem Verkehrsaufkommen wie hierzulande nicht ähnliche Regeln wie dort gelten sollten.
Das hinterlegte Depot entspricht der Höhe der Busse
Die Einvernahme von Bieber fand vor dem Konzert im Stade de Suisse in Bern statt. Danach musste er ein Depot von 1500 Franken hinterlegen. Exakt die Höhe der Busse plus Verfahrenskosten. Die zusätzliche bedingte Geldstrafe beträgt fünf Tagessätze à 3000 Franken.
Der Strafbefehl wurde dem kanadischen Popstar am 5. Juli zugestellt und wurde heute Montag rechtskräftig.