BLICK zeigt den Strafbefehl gegen den kanadischen Superstar
Bieber zahlte Busse für Golfwägeli-Tour in bar

Die Polizei in Bad Ragaz SG stellte Justin Bieber nach seiner verbotenen Spritztour mit dem Golfmobil zur Rede. Sie zog bereits bei der Einvernahme das Bussgeld samt Verfahrenskosten als Depot ein.
Publiziert: 17.07.2017 um 20:17 Uhr
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Aktualisiert: 12.09.2018 um 13:56 Uhr
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Der Strafbefehl wurde Justin Bieber am 4. Juli zugestellt.
Foto: Staatsanwaltschaft St. Gallen
Flavio Razzino

Als Justin Bieber am 12. Juni mit einem Golfmobil durch Bad Ragaz SG kurvte, verstiess er gegen das Strassenverkehrsgesetz. Denn für das Golfmobil gab es weder Fahrzeugausweis noch Autonummer. Zudem war für das Fahrzeug keine Haftpflichtversicherung gelöst. Das geht aus dem Strafbefehl hervor, der BLICK vorliegt. 

«Der Beschuldigte Bieber»

In waschechtem Juristendeutsch heisst es dort: «Am Montag, 12. Juni 2017, zwischen 16 und 17 Uhr, lenkte der Beschuldigte Bieber das Golfmobil Club Car USA (Halterin: Grand Resort Bad Ragaz AG) vom Golfplatz in 7310 Bad Ragaz auf die Maienfelderstrasse, von dort auf die Sarganserstrasse bis zum Coop Pronto Shop und anschliessend über die gleichen Strassen und die Hans Albrecht-Strasse zurück zum Ausgangspunkt Golfplatz.» 

Der «Beschuldigte Bieber» habe sich «des Inverkehrbringens eines Motorfahrzeugs ohne den erforderlichen Fahrzeugausweis und ohne Kontrollschilder strafbar gemacht» heisst es weiter.

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Nach seiner verbotenen Golfwägeli-Fahrt durch Bad Ragaz SG muss der kanadische Superstar nun auch in Beverly Hills eine Verkehrsbusse zahlen. Der Beamte hatte gesehen, dass der Sänger sein Handy am Steuer bediente.
Foto: Bauer-Griffin/GC Images

Staatsanwalt nahm ihm «Nichtwissen» nicht ab

«Der Beschuldigte Bieber macht Nichtwissen geltend», steht im Strafbefehl. Doch das nahm ihm der Staatsanwalt nicht ab. Der Star hätte sehr wohl wissen müssen, dass ein Fahrzeug in der Schweiz eine Haftpflichtversicherung benötigt.

«Auch an seinem angestammten Wohnsitz ist eine solche obligatorisch, wie der offiziellen Website des Departement of Motor Vehicles des Bundesstaats Kalifornien zu entnehmen ist», argumentiert der Staatsanwalt.

Am 12. Juni fuhr Justin Bieber mit dem Golfwägeli durch Bad Ragaz. Dafür musste er 1500 Franken hinlegen.
Foto: Meier Claudio

Es sei nicht einzusehen, weshalb in einem entwickelten Land mit ebenfalls hoher Bevölkerungsdichte und entsprechendem Verkehrsaufkommen wie hierzulande nicht ähnliche Regeln wie dort gelten sollten.

Das hinterlegte Depot entspricht der Höhe der Busse

Die Einvernahme von Bieber fand vor dem Konzert im Stade de Suisse in Bern statt. Danach musste er ein Depot von 1500 Franken hinterlegen. Exakt die Höhe der Busse plus Verfahrenskosten. Die zusätzliche bedingte Geldstrafe beträgt fünf Tagessätze à 3000 Franken.

Der Strafbefehl wurde dem kanadischen Popstar am 5. Juli zugestellt und wurde heute Montag rechtskräftig.

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