BLICK macht Sie fit für den Urnengang
So füllen Sie den Stimmzettel richtig aus

Am 24. September stimmt die Schweiz unter anderem über die Reform der Altersvorsorge 2020 oder die Ernährungssicherheit ab. BLICK zeigt Ihnen, wie Sie die Abstimmungszettel richtig ausfüllen.
Publiziert: 12.09.2017 um 20:59 Uhr
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Aktualisiert: 07.09.2022 um 23:53 Uhr

Das Ausfüllen des Stimmzettels für Eidgenössische Abstimmungen kann mitunter komplex sein Macht man einen Fehler, muss man entweder ein neues Wahlcouvert beantragen oder im schlimmsten falle wird die eigene Stimme nicht mitgezählt. Mit dieser simplen Anleitung kann der nächste Wahlsonntag aber auf jeden Fall entspannt angegangen werden.

Das Couvert richtig öffnen

  • Auf der Rückseite gibt es eine speziell markierte Stelle, an der das Couvert geöffnet werden soll. Dazu am besten den rechten oberen Rand mit den Fingern fixieren und den Abrissstreifen vorsichtig nach links ziehen.
     
  • Achtung: Keinen Brieföffner nutzen.
     
  • Das Couvert wird wieder als Antwortumschlag verwendet, deswegen muss es ander korrekten Stelle geöffnet werden.

Abstimmungsmaterial überprüfen

  • Bevor man zum eigentlichen Abstimmen fortfährt, sollten zuerst die eingesandten Unterlagen überprüft werden. Ist wirklich alles da?
     
  • Es sollten enthalten sein: Rotes Abstimmungsbüchlein, Stimmzettelcouvert, Stimmzettel (können auch mehrere sein) und der Stimmrechtsausweis.
     
  • Fehlt etwas, melden Sie sich umgehend bei den entsprechenden Stellen.

Stimmzettel ausfüllen

  • Zum Ausfüllen einen blauen oder schwarzen Kugelschreiber nehmen. Achtung: Keine Bleistifte benutzen.
     
  • Antworten sauber lesbar einfüllen.
     
  • In der Regel muss mit «Ja/nein» geantwortet werden; einige Kantone haben aber auch entsprechende Kästchen zum Markieren.
     
  • Möglichst keine Korrekturen anbringen. Antworten, bei denen mehrfach durchgestrichen wurde, bis nicht mehr klar ist, welches die endgültige Entscheidung darstellt, sind ungültig.

Stimmzettelcouvert füllen

  • Den Stimmzettel in das kleine Couvert packen und zuklebem. Achtung: Der kleine Umschlag muss zugeklebt werden, ansonsten zählt die Stimme nicht.
     
  • Manche Kantone verzichten auf das Stimmzettelcouvert. Dort muss der Stimmzettel in das dafür vorgesehene Extra-Fach im grossen Couvert gepackt werden.
     
  • Angaben auf dem Stimmrechtsausweis kontrollieren.
     
  • Stimmrechtsausweis unterschreiben.
     
  • Unterschreiben an der entsprechenden Stelle. Achtung: Stimmabgaben ohne unterschriebenen Stimmrechtsausweis sind ungültig.

Stimmabgabe mit Antwortcouvert

  • Stimmrechtsausweis und Stimmzettelcouvert in den grossen Umschlag packen.
     
  • Achtung: Der Ausweis muss so in das grosse Couvert gelegt werden, dass beim Umdrehen die Adresse der Gemeinde im Fenster sichtbar ist. Eine Kontrolle vor dem Zukleben lohnt sich allemal.
     
  • Den Umschlag fristgerecht zur Post bringen (bitte Zustellungszeiten beachten).
     
  • In manchen Kantonen ist das Antwortcouvert vorfrankiert, in anderen muss selber eine Briefmarke gekauft werden.
     
  • Der Antwortumschlag kann aber auch direkt auf der Gemeinde abgegeben werden. Meistens gibt es dafür einen speziellen Briefkasten. Achtung: Auch da die jeweils spezifischen Öffnungs- und Empfangszeiten beachten.
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