Die Nachricht verbreitete sich auf Facebook wie ein Lauffeuer. Auf einer Art Steckbrief sucht das Tierheim Tierhöfli Böhler den American Bully Mash, eventuell Pasha. So hatte ihn der Besitzer offenbar getauft. Er wurde in der Nacht auf Heiligabend gestohlen. Bitte grossräumig teilen, schreibt das Tierheim noch dazu.
Geholfen hat es bisher nicht. Mash bleibt verschwunden. Trotzdem geben weder die Kantonspolizei Aargau noch das Tierheim irgendwelche Informationen zum Kampfhund-Raub preis. Es sei eine laufende Untersuchung, heisst es nur.
Geheimer Aufenthaltsort
BLICK weiss aus Tierschutzkreisen, dass der Hund im Kanton Zürich beschlagnahmt wurde. Grund: Der Bully steht auf der Liste der Rassen mit einem «erhöhten Gefährdungspotenzial», darunter fallen die Kampfhunde. Und die sind seit 2010 im Kanton Zürich verboten. Mash wurde dem Besitzer weggenommen und sichergestellt.
Hat der sich jetzt seinen Pasha alias Mash wiedergeholt? Eigentlich sollten die Besitzer von beschlagnahmten Hunden gar nicht erfahren, in welchem Heim ihr Tier untergebracht wird. Doch im Fall von Mash war das sehr einfach herauszufinden. Gibt man im Internet American Bully ein und fügt das Geburtsdatum des Hundes hinzu, stösst man automatisch auf die Homepage des Tierhöfli Böhler in Schöftland AG. Hier ist der muskulöse American Bull Terrier in seiner ganzen Pracht im Foto zu sehen.
Tierschützerin bietet Hilfe an
«Es werden viele Hunde im Kanton Zürich beschlagnahmt und verschwinden spurlos, nur aufgrund der Rasse, oder weil Anwohner etwas behaupten und sich beschweren», sagt Tierschützerin Edith Zellweger (62) von Aktive Tierschutzgruppe Salez.
«Ich habe volles Verständnis, wenn ein Tierhalter seinen Hund in der Verzweiflung wieder befreit. Er hat null Chancen, das legal zu machen», sagt sie. Und geht sogar noch einen Schritt weiter: «Der Besitzer von Mash soll sich doch bei mir melden. Wenn er ein seriöser Tierhalter ist, helfe ich ihm.»