Bernerin verschickte Maskendispens für 20 Franken per Post
Psychiaterin kassiert 3000 Franken Busse

Im Kanton Bern stellte eine Ärztin ohne Untersuchung Maskenatteste für 20 Franken aus. Als sie aufflog, behauptete sie, Masken seien auch für gesunde Menschen gefährlich. Die Ärztin muss nun eine Busse von 3000 Franken zahlen.
Publiziert: 23.02.2022 um 10:43 Uhr
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Um keine Maske tragen zu müssen, benötigt man ein Maskenattest. Um ein solches ausstellen zu können, muss der Arzt die Patienten zuerst dazu untersuchen. (Symbolbild)
Foto: Keystone

Wer aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen kann, erhält ein Attest. Ein Journalist von Tamedia untersuchte im September 2020, ob man auch als gesunder Mensch ein solches Maskenattest erhalten kann – und wurde bei einer Berner Fachärztin fündig, wie die «Berner Zeitung» berichtet.

Per E-Mail schrieb der Journalist der Ärztin, dass er beim Tragen einer Maske Angstzustände kriegen würde, und was denn nun nötig sei, um ein Maskenattest zu erhalten. Die Antwort: Adresse, Geburtsdatum und 20 Franken in einem Umschlag.

Selbst als der vermeintliche Patient nachfragte, ob dafür nicht zuerst noch eine Konsultation nötig wäre, schrieb die Fachärztin nur zurück, dass sie das Attest noch am gleichen Tag verschicken werde. Zusätzlich wäre sie froh um Unterstützung für eine an den Bundesrat gerichtete Petition gegen die Maskenpflicht.

Masken seien auch für gesunde Personen schädlich

Der Journalist veröffentlichte das Fehlverhalten der Fachärztin in Psychiatrie und Psychotherapie anschliessend in der «SonntagsZeitung». Daraufhin eröffnete das Gesundheitsamt ein aufsichtsrechtliches Verfahren gegen die Bernerin. Untersucht wurde, ob die Ärztin gegen ihre Berufspflichten verstossen habe.

Im Dezember 2020 kam dann der Entscheid: Das Kantonsarztamt belegte die Frau mit einer Busse von 3000 Franken. Das liess die Ärztin nicht auf sich sitzen und legte Beschwerde ein. Sie argumentierte damit, dass für das Ausstellen eines Attests keine persönliche Untersuchung notwendig sei. Auch bei gesunden Personen könnten nämlich Schäden wie Atemnot, Schwindel, Kopfschmerzen und Angst auftreten.

Wie man jetzt aber dem kürzlich publizierten Entscheid der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (GSI) entnehmen kann, lehnte diese die Beschwerde der Fachärztin ab. Begründet wurde dies damit, dass das Verhalten der Bernerin nicht mit einer sorgfältigen und gewissenhaften Berufsausübung vereinbar sei. (obf)

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