Wer ist schuld an Toten?
Bergsturz von Bondo wird ein Fall für das Bündner Kantonsgericht

Die Strafuntersuchung zum grossen Bergsturz von Bondo im südbündnerischen Bergell kann noch nicht eingestellt werden. Der Anwalt der Angehörigen der Opfer hat die Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft angefochten. Der Fall kommt vor das Bündner Kantonsgericht.
Publiziert: 21.06.2019 um 16:59 Uhr
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Aktualisiert: 21.06.2019 um 21:55 Uhr

Das Bündner Kantonsgericht wird einen der grössten Bergstürze in der Schweiz seit 130 Jahren nochmals auf die strafrechtlichen Aspekte unter die Lupe nehmen. Denn am 23. August 2017 waren am Piz Cengalo bei Bondo acht Wanderer aus Deutschland, Österreich und der Schweiz ums Leben gekommen.

Die Bündner Staatsanwaltschaft hatte die Strafuntersuchung mit der Begründung eingestellt, das Ereignis sei nicht vorhersehbar gewesen. Deshalb könne niemandem Fahrlässigkeit angelastet werden.

Opferfamilien mit Urteil nicht einverstanden

Mit dieser Sicht der Dinge ist der Anwalt der Angehörigen der Opfer nicht einverstanden. Wie er am Freitag in einem Schreiben an das Regionaljournal Graubünden von Radio SRF mitteilte, hätten Messungen rund zwei Wochen vor dem Bergsturz ergeben, dass die Bewegungen der instabilen Felsmasse am Piz Cengalo sehr stark zugenommen hätten.

Fachleute hätten daraus geschlossen, dass sich in den nächsten Wochen und Monaten ein grosser Bergsturz ereignen werde, der auch die Wanderwege zu den SAC-Hütten erreichen und Personen verschütten könne. Es sei also bekannt gewesen, dass sich ein grosser Bergsturz ereignen würde, heisst es in dem Schreiben, welches der Nachrichtenagentur Keystone-SDA ebenfalls vorliegt.

Notwendige Sicherheitsvorkehrungen seien nicht getoffen

Seines Erachtens seien die notwendigen Sicherheitsvorkehrungen nicht getroffen worden, schrieb der Anwalt. Es sei nicht verantwortbar gewesen, die rege benutzten Wanderwege zu den Hütten weiter offen zu halten. Der Anwalt der Angehörigen der Opfer ist deshalb der Auffassung, dass ein Gericht beurteilen muss, ob beim Bergsturz ein strafrechtlich relevantes Verhalten vorliegt.

Die Staatsanwaltschaft Graubünden hatte am Freitag noch keine Kenntnis davon, dass ihre Verfügungseinstellung angefochten wird. (SDA)

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