Das liess der ehemalige Monarch am Dienstag über seinen Anwalt in einer Stellungnahme mitteilen, die mehreren belgischen Medien vorlag. Hätte Albert den Test weiterhin verweigert, müsste er nach einer Gerichtsentscheidung von Mitte Mai täglich 5000 Euro zahlen.
Bereits im Oktober hatte ein Gericht den 84-Jährigen zu dem Test verurteilt. Die Entscheidung war ein Etappensieg für die Künstlerin Delphine Boël, die seit 2013 um die Anerkennung als Kind Alberts kämpft. Die heute 51-Jährige sagt, ihre Mutter, die Baronin Sybille de Sélys Longchamps, und Albert II. hätten vor Jahrzehnten eine längere Affäre gehabt.
Ex-König verweigerte DNA-Test bisher
Der ehemalige König bestreitet die Vaterschaft jedoch und verweigerte sich dem Vaterschaftstest bislang. Mitte Mai legte das Brüsseler Berufungsgericht jedoch nach und drohte ihm die tägliche Zahlung an, sollte er eine Vorladung zum Vaterschaftstest nicht akzeptieren.
In der Stellungnahme des Anwalts heisst es nun, Albert habe sich entschieden, sich der angeordneten Untersuchung zu unterziehen. Dies geschehe aus «Achtung vor den Institutionen der Justiz».
(SDA)