Alle Menschen ab zwölf Jahren müssen bei der Einreise nachweisen können, dass bei ihnen das Übertragungsrisiko verringert ist - mit dem Nachweis einer Impfung, einem Nachweis als Genesener oder einem negativen Testergebnis. Eine solche Vorgabe gab es bisher schon für alle Flugpassagiere. Jetzt gilt sie für alle Verkehrsmittel, also auch bei Einreisen per Auto oder Bahn.
Bei einem Aufenthalt in Gebieten mit neuen, besorgniserregenden Virusvarianten ist ein Testnachweis Pflicht. Nachweise als Genesener oder Geimpfter reichen in diesem Fall nicht. Ausserdem gibt es nur noch zwei statt drei Kategorien für weltweite Gebiete mit höheren Infektionsrisiken: Hochrisikogebiete und Gebiete, in denen neue, besorgniserregende Virusvarianten kursieren. (SDA)